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Gesellschafterstruktur der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY)
Von Dr. Oliver Everling | 3.März 2021
Aufgrund des Wirecard-Skandals gewinnt die Gesellschafterstruktur der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY) an Bedeutung. EY hatte Jahresabschlüsse der Gesellschaft sowie Konzernabschlüsse sowie Lageberichte sowohl für die Gesellsschaft als auch den Konzern jeweils geprüft und mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen.
Zu den Gesellschaftern von EY zählen die Treuhand-Süd GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, mit 59.99%, und die Ernst & Young Stiftung e.V., Stuttgart, mit 39.99% (im Schaubild gerundet):
Gesellschafterin der Treuhand-Süd GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, ist wiederum die Gemeinschaft von Partnern der Treuhand-Süd GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Gesellschaft bürgerlichen Rechts (vormals: Aktionärsgemeinschaft von Partnern der Ernst & Young Deutsche Allgemeine Treuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft).
Mit einem symbolischen Anteil (daher die Rundungsfehler) wird auch noch die EY Europe SCRL als Gesellschafter verzeichnet. Aus dieser Gesellschafterstruktur von EY ist nicht ableitbar, dass eine Eigenkapitallücke bei EY ohne weiteres geschlossen würde (zum Vergrößern auf das Bild klicken, mehr auf PALTURAI):
Eine Eigenkapitallücke würde sich dann ergeben, wenn die die auf EY zukommenden Schadensersatzforderungen von Gläubigern und Aktionären der Wirecard AG das vorhandene Eigenkapital übersteigen oder bereits weitere Verluste seit dem letzten EY-Abschluss Mitte 2019 das Eigenkapital von EY ohnehin schon aufgezehrt hätten. Der EY-Jahresabschluss per 30. Juni 2020 wurde von EY jedoch noch nicht beim Bundesanzeiger eingereicht.
In den Konzernabschluss wurden 2019 neben dem Mutterunternehmen, der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die folgenden Tochterunternehmen nach den Vorschriften über die Vollkonsolidierung einbezogen: Ernst & Young Real Estate GmbH, Eschborn; Ernst & Young J&M Management Consulting GmbH, Mannheim; etventure GmbH, Berlin; EY Business Services GmbH, Stuttgart; EY Strategieberatung GmbH, Stuttgart; EY Innovalue Management Advisors GmbH, Hamburg; EY-Parthenon GmbH, Düsseldorf.
Die folgenden verbundenen Unternehmen sind gemäß Veröffentlichung im Bundesanzeiger aufgrund ihres geringen Geschäftsumfangs von insgesamt untergeordneter Bedeutung für die Darstellung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns und wurden daher gemäß § 296 Abs. 2 HGB nicht konsolidiert bzw. nicht nach § 311 Abs. 2 HGB at equity bewertet: Ernst & Young Heilbronner Treuhand-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Heilbronn; EY Revision und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart; Ernst & Young Retail Services GmbH, Eschborn; Schitag Schwäbische Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart; Kivala-HR Deutschland GmbH, Eschborn; Ernst & Young cqc corporate quality consulting GmbH, Eschborn.
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