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FFP2-Masken: Lehrbuchbeispiel staatlicher Zentralverwaltung
Von Dr. Oliver Everling | 8.März 2021
Wie wird eine Partei, die einst mit „Freiheit statt Sozialismus“ warb und von den Ideen eines Ludwig Erhards geprägt wurde, zu einer Zubringerorganisation des Staatsmonopolkapitalismus? Oder weshalb wird unausgesprochen die „soziale Marktwirtschaft“ schleichend durch ein System abgelöst, wie es aus dem Sozialismus bekannt ist, wo sich Befehlswirtschaft und Korruption mit Mangelversorgung verbinden?
Rund ein Drittel der derzeitigen Bundestagsabgeordneten der CDU haben in der aktuellen Wahlperiode meldepflichtige Nebeneinkünfte erzielt – sie kommen dabei zusammen auf die Summe von 8,7 Millionen Euro. Damit liegt die CDU vor allen anderen Parteien, wie die Statista-Grafik auf Basis von Daten von abgeordnetenwatch.de zeigt. CDU-Abgeordnete profitieren vom Systemwechsel hin zur zentralen Berliner Steuerung.
Der Anteil der Abgeordneten mit Nebeneinkünften variierte Erhebungen zufolge zwischen 13 Prozent (Die Grünen) und 53 Prozent (FDP). Verboten sind die Nebentätigkeiten nicht, sondern können für mehr Praxisnähe der Abgeordneten sogar gut sein. Nach dem Abgeordnetengesetz sind Nebentätigkeiten deshalb explizit zulässig, solange das Bundestagsmandat noch „im Mittelpunkt der Tätigkeit“ der Politiker steht.
In Parteien wie der FDP beruht der hohe Anteil von Nebeneinkünften darauf, dass hier Kandidaten mit Verantwortung und Erfahrungen aus der Wirtschaft in den Bundestag gewählt werden, während bei den Grünen eher Kandidaten in den Bundestag zogen, die nicht über vergleichbar hohe berufliche Qualifikationen verfügen. Deshalb werden Grüne weniger für Nebentätigkeiten wie etwa eine Rede vor Mitgliedern eines Unternehmens oder eine beratende Tätigkeit nachgefragt, obwohl ihre Themen wie Nachhaltigkeit (ESG) bei Managern in aller Munde sind.
Mehr Infografiken finden Sie bei Statista
Die Nebentätigkeiten der Abgeordneten geraten aktuell durch die Maskenaffäre der CDU in den öffentlichen Fokus. Der CDU-Abgeordnete Nikolas Löbel hatte dem Spiegel bestätigt, dass er für die Vermittlung von Corona-Schutzmasken im vergangenen Jahr etwa 250.000 Euro bezog. Gegen den CSU-Politiker Georg Nüßlein ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Bestechlichkeit für teure Maskenverträge und Steuerhinterziehung.
Statt staatliche Hilfen auf bedürftige Menschen zu beschränken, wird in Berlin zentralverwaltungswirtschaftlich gedacht: Politiker befassen sich mit Kauf und Verkauf von medizinischen Produkten, statt sich mit dem Setzen geeigneter Rahmenbedingungen zu begnügen.
Zu den Leidtragenden gehören deutsche mittelständische Firmen wie die EPG Pausa GmbH aus der Stolfig-Gruppe, die schon im März 2020 entschieden hatte, beherzt mit Eigeninitiative schnell zu helfen und eine Produktion von FFP2-Masken aufzubauen.
Dazu setzte die Firmengruppe im Westerwald eigene Ersparnisse ein – und wartete 2020 auf versprochene Staatshilfen aus Berlin vergeblich. Nun steht zwar im Landkreis Altenkirchen die erste Fabrik für vom TÜV-Rheinland zertifizierte FFP2-Masken und versorgt hunderttausende Menschen, die Mittel der Steuerzahler saugten jedoch CDU-Bundestagsabgeordnete ab, um von staatlich verordneten, überteuerten Masken und Behördendirigismus zu profitieren.
Themen: Unternehmensrating | Kommentare deaktiviert für FFP2-Masken: Lehrbuchbeispiel staatlicher Zentralverwaltung
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