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Beipackzettel der US-NRSROs
Von Dr. Oliver Everling | 4.Februar 2022
Die U.S. Securities and Exchange Commission hat ihren jährlichen Staff Report on Nationally Recognized Statistical Rating Organizations (NRSROs) herausgegeben, der eine Zusammenfassung der Untersuchungen der NRSROs durch die SEC-Mitarbeiter enthält und den Stand des Wettbewerbs, der Transparenz und der Interessenkonflikte zwischen den NRSROs erörtert.
In den vergangenen Jahren hat das Office of Credit Ratings (OCR) der SEC diese Themenbereiche in zwei separaten Jahresberichten behandelt. Der kombinierte Bericht enthält eine Vielzahl von inhaltlichen und organisatorischen Änderungen, um mehr Transparenz über NRSROs und ihre Kreditrating-Geschäfte sowie den Markt im weiteren Sinne zu schaffen.
„Die Aufsicht über national anerkannte statistische Ratingorganisationen ist entscheidend für den Fokus der Kommission auf den Anlegerschutz“, sagte SEC-Vorsitzender Gary Gensler. „Die Arbeit des Office of Credit Ratings trägt zu unseren Bemühungen bei, die Genauigkeit von Kreditratings zu fördern und sicherzustellen, dass Kreditratings nicht übermäßig durch Interessenkonflikte beeinflusst werden.“
„Die Prüfungen von OCR schützen Investoren, indem sie die Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften durch die NRSRO prüfen und Fälle von Nichteinhaltung identifizieren“, sagte OCR-Direktor Ahmed Abonamah. „Der Bericht bietet einen umfassenden und integrierten Überblick über die Aktivitäten von OCR und demonstriert die außergewöhnliche Arbeit meiner Kollegen bei ihren Bemühungen zum Schutz der Anleger.“
Der Bericht hebt den risikobasierten Ansatz des OCR-Prüfungsprogramms hervor. Wie im Bericht beschrieben, untersuchten OCR-Mitarbeiter zusätzlich zu den acht gesetzlich vorgeschriebenen Prüfbereichen die NRSROs die Berücksichtigung von ESG-Faktoren und -Produkten; COVID-19-bezogene Risikobereiche; Aktivitäten im Zusammenhang mit besicherten Kreditverpflichtungen, gewerblichen Immobilien und forderungsbesicherten Wertpapieren für Verbraucher; Einhaltung von Richtlinien, Verfahren und Methoden in Bezug auf das Rating von Unternehmenswertpapieren mit niedrigem Investment-Grade-Rating; und Kontrollen, Richtlinien und Verfahren für Ratings von kommunalen Wertpapieren.
ESG-Faktoren und -Produkte: NRSROs und ihre verbundenen Unternehmen haben sich entwickelt und bieten eine wachsende Zahl von ESG-bezogenen Produkten und Dienstleistungen an, berichtet das OCR: „Die Entwicklung in diesem Bereich hat schnell zugenommen, und der Wettbewerb zwischen NRSRO- und Nicht-NRSRO-Anbietern hat zugenommen, was den Stab veranlasst hat, mehrere potenzielle Risikobereiche für NRSROs zu identifizieren. Dazu gehören die Risiken, dass sich NRSROs bei der Einbeziehung von ESG-Faktoren in Ratingentscheidungen möglicherweise nicht an ihre Methoden oder Richtlinien und Verfahren halten, ESG-Faktoren nicht konsequent anwenden, keine angemessene Offenlegungen zur Verwendung von ESG-Faktoren bei Ratingmaßnahmen vornehmen oder unwirksame interne Kontrollen aufrechterhalten, einschließlich der Verwendung von ESG-bezogenen Daten von verbundenen Unternehmen oder nicht verbundenen Dritten. Der Stab identifizierte auch das potenzielle Risiko von Interessenkonflikten, wenn eine NRSRO ESG-Produkte und -Dienstleistungen mit und ohne Rating anbietet.“
Nach Beobachtung der OC verursachte COVID-19 einen plötzlichen wirtschaftlichen Schock, der dazu führte, dass NRSROs bestimmte Ratings herabstuften, ihre makroökonomischen Prognosen und Annahmen änderten und einige Methoden überarbeiteten. Der Stab identifizierte dahes als potenzielle Risiken, ob die NRSROs über ausreichende Kontrollen verfügen, um sicherzustellen, dass Änderungen an Annahmen und Inputs angewendet und in Ratingbestimmungen offengelegt werden, und ob Daten, die von NRSROs während des Zeitraums vor COVID gesammelt und in Ratingbestimmungen verwendet wurden, weiterhin angepasst wurden und schließlich widerspiegeln, wie sich Vermögenswerte in einer von COVID betroffenen Wirtschaft entwickeln werden. Der Stab stellte fest, dass solche Risiken eine verstärkte Auswirkung auf die Vergabe und Überwachung von Ratings in bestimmten Sektoren haben könnten.
Bei CLOs können während des Ratingprozesses qualitative Anpassungen vorgenommen werden. Daher sieht der Stab des OCR ein potenzielles Risiko darin, dass sich NRSROs möglicherweise nicht an ihre Richtlinien, Verfahren und Methoden halten, wenn sie solche Anpassungen vornehmen, sowie das Risiko, dass die Praxis zu einer uneinheitlichen Verwendung von Ratingsymbolen führen könnte.
Gewerbeimmobilienanlagen erlebten eine Phase wirtschaftlicher Not, die sich auf die mit solchen Immobilien verbundenen Kreditratings auswirken könnte. Der Stab identifizierte ein potenzielles Risiko, dass sich NRSROs möglicherweise nicht an ihre Richtlinien und Verfahren zur Überwachung solcher Ratings oder an ihre Methoden in Bezug auf die Verwendung von Daten im Zusammenhang mit der Bestimmung von Cashflows aus den zugrunde liegenden Immobilien und Immobilienbewertungen halten.
Der wirtschaftliche Schock von COVID-19 verringerte die Einkommen der Verbraucher, was potenzielle Auswirkungen auf die Ratings von durch Verbraucherforderungen besicherten Wertpapieren hatte. Der Stab identifizierte potenzielle Risiken für Kreditratings in Bezug auf Rückzahlungsprobleme, einen Mangel an Standardisierung in Bezug auf Servicer, Berichtsstandards und die Behandlung von Stundungen sowie Prolongationen sowie das Fehlen standardisierter Ausfalldefinitionen in der Branche, falls NRSROs dies taten sich nicht an ihre relevanten Richtlinien, Verfahren und Methoden halten würden.
Der diesjährige Bericht des OCR liest sich wie ein Beipackzettel zu einem Arzneimittel, in dem viele, auch sehr unwahrscheinliche Unsicherheiten aufgezählt werden: Auf zahlreiche denkbare Risiken und Nebenwirkungen wird hingewiesen, meist aber ohne konkret eingetretene Fälle berichten zu können. Insbesondere die Aussagen zu ESG-Produkten lassen Beispiele vermissen, die auf Versäumnisse von Ratingagenturen deuten könnten.
Das OCR geht auf die Anträge auf Erstregistrierung durch eine Ratingagentur (CRA) und auf Registrierung durch eine aktuelle NRSRO in zusätzlichen Ratingkategorien ein: „Eine Ratingagentur kann sich dafür entscheiden, die Registrierung als NRSRO nicht zu beantragen, und kann in diesem Fall Ratings abgeben als CRA, darf jedoch keine Ratings als NRSRO abgeben. Darüber hinaus kann eine Ratingagentur die Registrierung als NRSRO in einer oder mehreren Ratingkategorien beantragen. Bestimmte NRSROs sind in allen Ratingkategorien registriert und bestimmte NRSROs sind in weniger als allen Ratingkategorien registriert.“
In der freien Entscheidung von Ratingorganisationen, sich als NRSRO registrieren zu lassen oder nicht, unterscheidet sich die Regulierung in den USA von der in der Europäischen Union (EU). In der EU sind Ratingagenturen aufgrund einer EU-Verordnung verpflichtet, sich bei der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zu melden und einen Antrag auf Registrierung (oder Zertifizierung) zu stellen, bevor sie Ratings in Europa veröffentlichen dürfen. Die freie Meinungsäußerung ist Ratingagenturen ohne Registrierung seit der Finanzkrise untersagt und mit hohen Strafen bewehrt.
So wurden von der ESMA auch bereits eine Reihe von Unternehmen sanktioniert, denen fachlich die fundierte Meinungsbildung zum Rating durchaus zuzutrauen ist. So ist beispielsweise die Skandinaviska Enskilda Banken AB („SEB“) ein in Schweden ansässiges Kreditinstitut, das von der schwedischen Finanzaufsichtsbehörde (Finansinspektionen) zur Durchführung von Bankgeschäften zugelassen ist. Die Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 ügemäß der CRA-Verordnung hat die Europäische Wertpapier- und ber Ratingagenturen legt aber Verpflichtungen für eine Ratingagentur bei der Ausübung ihrer Tätigkeit fest.
„Ein Unternehmen, das eine CRA ist, muss sich registrieren lassen, um Ratings öffentlich oder per Abonnement herauszugeben. Die SEB ist keine registrierte CRA und hat keine Registrierung beantragt.“ Im Dezember 2016 hatte die Aufsichtsbehörde ESMA daher die Ansicht gebildet, dass es schwerwiegende Hinweise auf mögliche Verstöße gegen die CRA-Verordnung durch die SEB gibt. „Offenbar gab die SEB Kreditratings ab, obwohl sie keine Registrierung beantragt hatte.“
Die Angelegenheit wurde dann an einen unabhängigen Untersuchungsbeauftragten (IIO) verwiesen, der nach Durchführung einer Untersuchung ihre Ergebnisse dem Aufsichtsorgan der ESMA vorlegte. Nach Prüfung insbesondere der Beweise und der Entscheidung der Beschwerdekammer der Europäischen Aufsichtsbehörden vom 27. Februar 2019 hat die Kammer festgestellt, dass die SEB ohne Vorsatz oder Fahrlässigkeit durch öffentliche Meinungsäußerung gegen die EU-Verordnung verstieß. Entsprechend wurde in der EU die Veröffentlichung sanktioniert, während in den USA die freie Meinungsäußerung auch dann zulässig ist, wenn die Meinung – wie im vorliegenden Falln – von einer juristischen Personen verantwortet wird.
Im Berichtszeitraum wurden bei der Kommission keine Anträge auf Erstregistrierung als NRSRO oder auf Registrierung durch eine aktuelle NRSRO in zusätzlichen Ratingkategorien gestellt, heißt es aus dem Hause des OCR.
Themen: Nachhaltigkeitsrating, Ratings | Kommentare deaktiviert für Beipackzettel der US-NRSROs
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