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ZuFinG II und Investoren wandern zu ausländischen Finanzplätzen ab

Von Dr. Oliver Everling | 29.August 2024

Das Zweite Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG II) könnte ausländischen Finanzplätzen zum Vorteil gereichen und Deutschland im internationalen Wettbewerb schwächen, insbesondere dadurch, dass die geplante Einschränkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Zinszahlungen auf Unternehmens- und Bankanleihen sowie Verbriefungen ab 2025 nicht korrigiert wird. Diese Regelung könnte die Attraktivität Deutschlands für kapitalmarktgestützte Finanzierungen reduzieren, da Unternehmen und Investoren möglicherweise bevorzugen, ihre Geschäfte in Ländern mit günstigeren steuerlichen Rahmenbedingungen zu tätigen. Finanzplätze wie London, Luxemburg oder New York, die traditionell eine liberale und steuerlich vorteilhaftere Umgebung bieten, könnten dadurch an Wettbewerbsfähigkeit gewinnen, was zu einem Kapital- und Talentabfluss aus Deutschland führen und die hiesige Wirtschaft langfristig schwächen könnte.

Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) bewertet den Entwurf des ZuFinG II dennoch als einen Schritt zur Stärkung des Finanzstandorts Deutschland. Der Entwurf sieht Maßnahmen zur Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für Unternehmen, zur Förderung des Fondsmarkts sowie zur Vereinfachung aufsichtsrechtlicher Vorgaben vor. Während die DK diese Ansätze grundsätzlich begrüßt, weist sie auch auf Bereiche hin, die aus ihrer Sicht noch verbessert werden sollten.

Der Gesetzentwurf wird von der Deutschen Kreditwirtschaft grundsätzlich als positive Entwicklung gesehen. Karolin Schriever, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV) und derzeitige Federführerin der DK, lobte die Bestrebungen der Bundesregierung, den Finanzstandort Deutschland zu fördern und dessen Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. „Die Ziele, den Finanzstandort Deutschland weiter zu fördern und seine Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, sind richtig und notwendig“, so Schriever.

Besonders hervorgehoben wird die geplante Verdoppelung der Schwellen für das Millionenkreditmeldewesen von 1 auf 2 Millionen Euro. Diese Maßnahme wird von der DK als ein „erster Schritt“ gesehen, um bürokratische Hürden abzubauen und den administrativen Aufwand für Unternehmen zu verringern.

Gleichzeitig äußert die DK Bedenken hinsichtlich bestimmter steuerlicher Regelungen, die ab 2025 in Kraft treten sollen. Konkret geht es um das Verbot, Zinszahlungen auf Unternehmens- und Bankanleihen sowie Verbriefungen steuerlich als Betriebsausgaben geltend zu machen. Die DK befürchtet, dass dies die Attraktivität Deutschlands für kapitalmarktgestützte Finanzierungen verringern könnte. Aus Sicht der DK wäre es daher notwendig, dieses Verbot zu überdenken und gegebenenfalls aufzuheben.

Die Deutsche Kreditwirtschaft argumentiert, dass solche steuerlichen Hemmnisse Unternehmen davon abhalten könnten, den Kapitalmarkt in Deutschland zu nutzen. Eine Überarbeitung dieser Regelungen könnte helfen, den Finanzstandort Deutschland im internationalen Vergleich wettbewerbsfähiger zu machen.

Neben den steuerlichen Fragen weist die DK auch auf andere Punkte hin, die im Gesetzentwurf aus ihrer Sicht unzureichend berücksichtigt werden. So vermisst die DK praxistaugliche und rechtssichere Regelungen für die Änderung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Dies sei ein wichtiger Aspekt, der in der täglichen Praxis der Finanzdienstleister eine Rolle spiele und für mehr Rechtssicherheit sorgen könnte.

Darüber hinaus spricht sich die DK für die Abschaffung von Schriftformerfordernissen bei Verbraucherkreditverträgen aus. Sie argumentiert, dass diese Regelungen in einer zunehmend digitalisierten Welt nicht mehr zeitgemäß seien und die Effizienz des Kreditgeschäfts unnötig beeinträchtigten.

Zusammenfassend unterstützt die Deutsche Kreditwirtschaft die Zielsetzungen des Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes, sieht aber noch wesentlichen Verbesserungsbedarf in einigen Bereichen. „Als Deutsche Kreditwirtschaft hoffen wir hier noch auf deutliche Nachbesserungen und werden uns im weiteren Verfahren stark dafür einsetzen, dass das Zweite Zukunftsfinanzierungsgesetz die vom Bundesfinanzministerium verfolgten Ziele noch besser erreichen kann“, so Schriever.

Themen: Aktienrating, Anleiherating, Länderrating | Kein Kommentar »

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