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Pensionsverpflichtungen im M&A-Kontext – aus Fluch wird Segen

Von Dr. Oliver Everling | 10.Januar 2025

Unser neues Buch im Verlag Springer Nature: ESG als Treiber von M&A – Unternehmenskäufe und -zusammenschlüsse erfolgreich managen.

Pensionsverpflichtungen im M&A-Kontext stellen für viele Unternehmen eine erhebliche Herausforderung dar, können jedoch durch geeignete Maßnahmen in einen Vorteil verwandelt werden. Sascha Richter und Luis Richter betonen, dass Pensionsverpflichtungen oft als „Deal-Breaker“ bei Unternehmensverkäufen wahrgenommen werden. Viele potenzielle Käufer setzen voraus, dass die Bilanz des zu erwerbenden Unternehmens frei von solchen Verpflichtungen ist. Dies führt häufig zu erheblichen Kaufpreisabzügen oder gar zum Scheitern der Transaktion. Ein tiefergehendes Verständnis dieser Problematik und das Ergreifen gezielter Maßnahmen können jedoch nicht nur die Probleme lösen, sondern auch den Unternehmenswert steigern und die Attraktivität für Käufer erhöhen.

Pensionsverpflichtungen resultieren aus Pensionszusagen, die Unternehmen ihren Mitarbeitern oder den Unternehmensinhabern selbst gemacht haben. Diese Verpflichtungen erfordern die Bildung von Rückstellungen, die als Fremdkapital den Unternehmenswert mindern. Die Höhe dieser Rückstellungen und der tatsächliche Kapitalbedarf für die Erfüllung der Pensionsverpflichtungen hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Lebenserwartung und den anzusetzenden Zinssätzen. Käufer und Verkäufer haben hierzu oft unterschiedliche Auffassungen, was die Bewertung und Verhandlungen zusätzlich erschwert.

Ein grundlegendes Problem besteht darin, die Dauer der lebenslangen Rentenzahlungen realistisch zu kalkulieren. Dies wird durch die Anwendung von Sterbetafeln wie den Heubeck-Sterbetafeln versucht, die jedoch nur auf größere Personengruppen anwendbar sind. Einzelne Pensionsverpflichtungen oder Verpflichtungen gegenüber kleinen Gruppen von Berechtigten sind aufgrund ihrer Unsicherheiten schwer zu kalkulieren, was zu sehr unterschiedlichen Wertansätzen führen kann.

Neben den Rückstellungen müssen auch die anzusetzenden Zinssätze berücksichtigt werden. Während für die Steuerbilanz ein Zinssatz von 6 % vorgeschrieben ist, der realitätsfern erscheint, orientiert sich die Handelsbilanz stärker an den Marktzinssätzen der vergangenen zehn Jahre. Diese Zinssätze unterliegen jedoch starken Schwankungen, was die Kalkulation zusätzlich verkompliziert.

Die Autoren schlagen vor, die Pensionsverpflichtungen von Renten- auf Kapitalzahlungen umzustellen. Dies schafft Klarheit und Kalkulierbarkeit, da der Kapitalbedarf konkret beziffert werden kann. Solche Umstellungen können zudem die handelsbilanziellen Rückstellungen erheblich reduzieren und somit den Gewinn und den Unternehmenswert steigern. Im Praxisbeispiel eines Gesellschafter-Geschäftsführers mit einer monatlichen Rentenzahlung von € 3.000 würde die Umstellung auf eine Kapitalzahlung von ca. € 450.000 zu einer sofortigen Senkung der handelsbilanziellen Rückstellungen um etwa € 370.000 führen.

Dieser Ansatz hat auch positive Auswirkungen auf die ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance). Eine Kapitalzahlung erhöht die Transparenz und verringert den Verwaltungsaufwand erheblich. Zudem haben Erben eines verstorbenen Rentenempfängers bei einer Kapitalzahlung die Möglichkeit, das restliche Kapital nach eigenem Ermessen zu nutzen, was bei Rentenzahlungen nicht der Fall ist.

Die Autoren betonen, dass eine Umstellung auf Kapitalzahlungen nicht für alle Unternehmen und alle Pensionsverpflichtungen geeignet ist. Jeder Fall muss individuell geprüft und maßgeschneiderte Lösungen entwickelt werden. Der Beitrag zeigt jedoch, dass Pensionsverpflichtungen nicht zwangsläufig ein Hindernis für M&A-Transaktionen darstellen müssen, sondern durch geeignete Maßnahmen in einen Vorteil verwandelt werden können.

Abschließend unterstreichen Sascha Richter und Luis Richter die Bedeutung spezialisierter Beratung in diesem komplexen Bereich. „Zu Pensionsverpflichtungen gibt es keine generelle Lösung. Die vorgestellte Lösung ist nur eine von vielen Möglichkeiten, die in dem gewählten Fallbeispiel passte,“ so die Autoren. Eine professionelle und objektive Beratung ist unerlässlich, um die bestmöglichen Lösungen zu finden und die Unternehmensnachfolge erfolgreich zu gestalten.

Sascha Richter ist Gründer und Gesellschafter-Geschäftsführer der Richter Pension Consulting GmbH. Er ist Bank- und Diplomkaufmann und berät seit knapp über 25 Jahren Unternehmen jeglicher Größenordnungen ausschließlich im Bereich von Pensionsverpflichtungen. Hierbei ist er spezialisiert auf inhabergeführte KMU´s. Er berät in allen Fragestellungen rund um diese Thematik. Er wird sehr häufig in M&A-Situationen hinzugezogen – sowohl auf der Verkäufer- als auch auf der Käuferseite. Seine Unternehmensmission ist es, die vielen Aspekte des Themas verständlich aufzubereiten und den Entscheidern passgenaue Lösungen mit höchstmöglichem Nutzen zu liefern.

Luis Richter ist zertifizierter Fachberater für betriebliche Altersvorsorge. Er berät bei der Richter Pension Consulting GmbH seit einigen Jahren kleine und mittelständische Unternehmen in allen Fragen rund um den Themenbereich Pensionszusagen. Er ist zuständig für die Kennzahlenanalyse, die mandantengerechte Visualisierung der Problemfelder sowie die Konzeptionierung. Seine Spezialisierung liegt auf Pensionsverpflichtungen an Gesellschafter-Geschäftsführer. Seine Philosophie lautet, dass es nicht sein darf, dass ein mittelständisches Unternehmen aufgrund von Pensionsverpflichtungen in Schwierigkeiten kommt – weder wirtschaftlich noch beim Verkauf.

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