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Nutzen von Evidenzbeurteilungen

Von Dr. Oliver Everling | 23.Dezember 2009

Welcher Nutzen resultiert aus der Betrachtung der Evidenz eines Ratings? Die Evidenz, aus dem Englischen „evidence“ übernommen, versteht sich wörtlich übersetzt als Deutlichkeit oder Klarheit. Definitionsgemäß wird unter einer Ratingevidenz die „Beurteilung eines einzelnen vorliegenden Ratingurteils, jedoch keine grundsätzliche Beurteilung eines Ratingsystems oder einer Ratingagentur“ verstanden. Ratingevidenz stellt dabei ein ex ante Qualitätsmaß dar, d.h., die Beurteilung der Qualität des Ratings erfolgt ausschließlich anhand von Informationen, die zum Zeitpunkt des Ratings auch bereits zur Verfügung standen.

Ratingevidenz unterscheidet sich damit klar von einem Backtesting der Ratings einer Ratingagentur oder eines Kreditinstituts. Im Rahmen der Evidenzbeurteilung, die die RATING EVIDENCE GmbH durchführt, ist Ratingevidenz die Beweisführung anhand von einer Vielzahl von Kriterien, durch die Klarheit und Transparenz für ein Rating geschaffen wird. Diese Kriterien sind in einem heuristischen Bewertungsmodell miteinander verbunden und beziehen sich auf Organisation und Arbeitsabläufe bei der Erstellung des Ratings, verwendete Ratingmethode, eingesetztes Ratingsystem und Verfahren, verfügbare und genutzte Daten, erreichte Zertifizierung von Ratinggesellschaften und Ratingsystemen, Reputation sowie eingesetzte Ressourcen (insbesondere Qualifikation und Erfahrung der eingesetzten Personen).

Die genannten Kriterien zeigen die Notwendigkeit einer sehr differenzierten Beurteilung einzelner Ratings. So ist beispielsweise selbst bei einem hervorragend geeigneten Ratingverfahren eine gute Ratingevidenz nicht sichergestellt, wenn der beurteilenden Ratingagentur (oder dem Ratingadvisor) ausschließlich öffentlich zugängliche Informationen zur Hand waren, wenn diese systembedingt nicht ausreichen.

Auch eine wissenschaftlich bestens anerkannte Ratingmethodik führt zu einer deutlich schwächeren Einschätzung der Evidenz eines Ratings, wenn die erforderlichen Arbeitsprozesse wegen mangelhafter Dokumentation nicht stringent eingehalten werden oder die durchführenden Mitarbeiter über keine adäquate Qualifikation oder Erfahrung verfügen. Umgekehrt ist es selbst für erfahrene Mitarbeiter einer Ratingagentur grundsätzlich unmöglich, Ratings mit einer hohen Evidenz zu erzeugen, wenn die von ihnen angewandte Verfahrensweise methodische Fehler aufweist oder bei statistischen Analysen die Grundgesamtheit der ausgewerteten Daten zu gering oder nicht repräsentativ ist.

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