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Jahr der Registrierungsanträge für Agenturen
Von Dr. Oliver Everling | 31.Dezember 2009
Das Jahr 2010 verspricht das Jahr der Anträge von Ratingagenturen auf Registrierung nach der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Ratingagenturen zu werden.
Zu den nach der EU-Verordnung für den Antrag auf Registrierung beizubringenden Informationen gehören neben Selbstverständlichkeiten wie der vollständige Name der Ratingagentur, Anschrift des satzungsmäßigen Sitzes in der Gemeinschaft, Name und Kontaktdaten einer Ansprechperson auch zum Beispiel der Name und Kontaktdaten des Compliance-Beauftragten. Die Funktion des Compliance-Beauftragten muss also bereits bei Antragstellung eingerichtet sein.
Darüber hinaus müssen die Rechtsstellung, die Kategorie der Ratings, für die die Ratingagentur einen Antrag auf Registrierung stellt, die Eigentumsstruktur, die Organisationsstruktur und Unternehmensverfassung geklärt sein. Damit die Ratingagentur auch stets ihr Leistungsversprechen auch stets operativ erfüllen kann, müssen die finanziellen Ressourcen für die Durchführung von Ratingtätigkeiten ausreichend sein. Die Personalausstattung der Ratingagentur und Fachkenntnisse des Personals müssen nach gewiesen werden.
Soweit die Agentur auch über Töchter arbeitet, müssen Informationen zu Tochtergesellschaften der Ratingagentur vorgelegt werden. Der Antrag muss eine Bschreibung der Verfahren und Methoden zur Abgabe und Überprüfung von Ratings, die Strategien und Verfahren zur Erkennung, Handhabung und Offenlegung von Interessenkonflikten, Informationen über die Ratinganalysten, Vergütungs- und Leistungsbewertungsregelung und andere Dienstleistungen, die die Ratingagentur zu erbringen beabsichtigt und die keine Ratingtätigkeiten sind, enthalten.
Von entscheidender Bedeutung ist der Geschäftsplan, einschließlich Angabe des Ortes, an dem die Haupttätigkeiten ausgeübt werden sollen, des Ortes, an dem Zweigniederlassungen eingerichtet werden sollen, und Erläuterung des geplanten Geschäftstyps, wie auch Unterlagen und detaillierte Angaben zur voraussichtlichen Übernahme von Ratings Dritter, Unterlagen und detaillierte Angaben zu geplanten Auslagerungsvereinbarungen einschließlich Angaben zu den Unternehmen, die die ausgelagerten Aufgaben übernehmen.
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