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Aufsichtsorgan der Ratingagentur

Von Dr. Oliver Everling | 31.Dezember 2009

Eine Ratingagentur ist auf eine Art und Weise zu organisieren, die gewährleistet, dass ihre Geschäftsinteressen die Unabhängigkeit und Korrektheit der Ratingtätigkeiten nicht gefährden. Diese Anforderung ergibt sich nicht nur aus dem auf Ratingagenturen lastenden Druck des Marktes, sondern seit Ende 2009 auch aus der EU-Verordnung über Ratingagenturen. Nach dieser muss darüber hinaus die Geschäftsleitung einer Ratingagentur ausreichend gut beleumundet sein und über ausreichende Qualifikationen und Erfahrungen verfügen sowie eine solide und umsichtige Führung der Agentur gewährleisten.

Mindestens ein Drittel der Mitglieder, jedoch nicht weniger als zwei Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans einer Ratingagentur müssen unabhängige Mitglieder sein, die nicht in die Ratingtätigkeiten eingebunden sind. Die Vergütung der unabhängigen Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans hängt nicht vom geschäftlichen Erfolg der Ratingagentur ab und ist so festzulegen, dass die Unabhängigkeit ihres Urteils gewährleistet ist. Die Mandatsdauer der unabhängigen Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans ist im Voraus zu bestimmen und darf fünf Jahre nicht übersteigen. Auch ist das Mandat nicht erneuerbar. Den unabhängigen Mitgliedern des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans ist ihr Mandat nur dann zu entziehen, wenn ein Fehlverhalten oder unzureichende Leistungen vorliegen.

Die Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans, einschließlich seiner unabhängigen Mitglieder, müssen mehrheitlich über ausreichende Fachkenntnisse im Bereich Finanzdienstleistungen verfügen. Gibt eine Ratingagentur Ratings für strukturierte Finanzinstrumente ab, müssen zumindest eines der unabhängigen Mitglieder und ein anderes Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans über weitreichende Kenntnisse und Erfahrungen mit den Märkten für strukturierte Finanzinstrumente auf leitender Ebene verfügen.

Neben der allgemeinen Verantwortung eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans haben seine unabhängigen Mitglieder die spezielle Aufgabe, eine Reihe von Bereichen zu überwachen. Die Entwicklung der Ratingpolitik und der von der Ratingagentur bei ihren Ratingtätigkeiten verwendeten Methoden, die Wirksamkeit des internen Qualitätskontrollsystems der Ratingagentur in Bezug auf die Ratingtätigkeiten, und die Wirksamkeit der Maßnahmen und Verfahren, die eingeleitet werden, um die Erkennung, Beseitigung oder Handhabung und Offenlegung von Interessenskonflikten sicherzustellen, müssen ebenso kontrolliert werden wie die Prozesse zur Überwachung der Einhaltung der Anforderungen sowie zur Unternehmensführung, einschließlich der Effizienz der so genannten Überprüfungsstelle. Die Stellungnahmen der unabhängigen Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans sind dem Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan in regelmäßigen Abständen vorzulegen und der zuständigen Behörde auf Verlangen zu übermitteln.

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