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Interessenkonflikte trotz TÜV-Siegel möglich
Von Dr. Oliver Everling | 9.Februar 2010
In den vergangenen Wochen flammte der Streit um die Qualität der Anlageberatung von Banken neu auf. Während die Stiftung Warentest den Geldinstituten äußerst schlechte Noten gibt, verweisen etliche Banken darauf, dass ihre Beratungsprozesse vom TÜV geprüft und zertifiziert seien. Doch ein TÜV-Siegel allein sei noch keine Garantie für die bestmögliche Beratung des konkreten Kunden, betonen die unabhängigen und auf Honorarbasis arbeitenden Finanzfachleute von Berater-Lotse.de, dem Online-Portal für Finanz-, Steuer- und Rechtsexperten.
Ob mit oder ohne Prüfsiegel: Nahezu jede Bank erzielt ihre Einnahmen natürlich daraus, dass sie entweder unternehmenseigene Sparprodukte an ihre Kunden verkauft oder Anlageprodukte, für deren Vermittlung sie von den jeweiligen Anbietern Provision erhält. Aber auch ein durchaus qualitativ hochwertiges Produkt bedeutet noch nicht, dass es für den konkreten Kunden das bestmöglich passende ist. Zudem steht auch ein fachkompetenter Berater unter einem gewissen Druck, wenn es um die Erfüllung des Verkaufssolls geht.
Damit birgt provisionsfinanzierte Beratung aus Kundensicht die Gefahr, dass er nicht die für ihn optimale Kapitalanlage, sondern ein möglichst attraktiv verprovisioniertes Anlageprodukt erhält. Auszuschließen ist zumindest dieser Interessenskonflikt nur, wenn die Beratung ausschließlich durch das Honorar des Mandanten finanziert wird und der Berater ausdrücklich auf den Einbehalt von Vertriebsprovisionen verzichtet.
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