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EU-Ratingverordnung begünstigt US-Agenturen

Von Dr. Oliver Everling | 19.März 2010

Scope begrüßt die Initiative der EU und der Bundesregierung, den Ratingmarkt zu reglementieren, sieht aber in der Gesetzesvorlage noch Handlungsbedarf. Ziele, die der Gesetzentwurf verfolgen sollte sind 1. Eine stärkere Kontrolle über die Arbeit der Ratingagenturen und 2. Stärkung des Wettbewerbs unter den Ratingagenturen. In der Stellungnahme der Scope Group zum „Entwurf eines Ausführungsgesetzes zur Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Ratingagenturen (Ausführungsgesetz zur EU-Ratingverordnung) kommen jedoch einige Kritikpunkte zum Ausdruck: „Der Gesetzentwurf, wie er sich aktuell darstellt, schafft folgende Situation. Die Umsetzung der Vorschriften bringt einen hohen Verwaltungsaufwand mit sich. Im Vergleich zu kleineren oder jüngeren Agenturen können die umsatzstarken, etablierten Agenturen diese Vorschriften naturgegebenermaßen leichter umsetzen. Die hierfür benötigten Ressourcen stehen dort bereit.“

Stärker betroffen seien kleinere Agenturen, die bereits auf dem Mark sind, oder in den Markt wollen, warnt Ferdinand Jacobi von der Scope Group. Die Umsetzung der Richtlinien bedeute für viele einen großen Kraftakt. Dem werde im vorliegenden Gesetzentwurf dadurch Rechnung getragen, dass Agenturen mit weniger als 50 Mitarbeitern von einigen Vorschriften befreit würden. Allerdings sei die Unterscheidung nach Größe anhand der Mitarbeiterzahl hier nicht zwingend zielführend, so Jakobi. „Sinnvoller wäre eine Unterscheidung nach wirtschaftlichen Kennzahlen wie Umsatz oder Bilanzsumme.“

Des Weiteren stellt die Benennung eines kompetenten Aufsichtsrats in der angestrebten Größenordnung einen nicht zu vernachlässigenden Kostenfaktor dar, zeigt Scope auf. Die Kontrollfunktion des Aufsichtsrates könnte, gerade bei Neueinsteigern und kleineren Agenturen, aber durchaus auch durch die vorhandenen Compliance-Funktionen übernommen werden. „Auch die Regelungen zur jährlichen Prüfung der Agentur durch einen von der BaFin bestimmten Wirtschaftsprüfer auf Kosten der Agenturen ist in diesem Zusammenhang zu hinterfragen. Da hier keine Angaben zu Prüfungsumfang und -tiefe gemacht werden,“ kritisiert Jakobi, „stellen die zu erwartenden Kosten eine Blackbox dar.“

Für Scope ist der Gesetzentwurf ein Schritt in die richtige Richtung bezüglich der Kontrolle der Ratingagenturen. „Allerdings wird er mit Missständen, wie Beratung und anschließende Bewertung der beratenen Unternehmen, nicht aufräumen können. Die Ausgründung von Tochtergesellschaften ist ein einfaches Mittel, diese Vorschriften zu umgehen.“

Die durch den Gesetzentwurf geschaffenen Kontrollfunktionen bedeuten für die Ratingagenturen einen erheblichen organisatorischen und finanziellen Aufwand, warnt die Scope Group. Ob der Gesetzentwurf es allerdings schaffen werde, dadurch die Funktionsweisen des Marktes zu ändern, bleibe fraglich. „Unserer Meinung nach ist dies in erster Linie zu erreichen, indem der Wettbewerb gestärkt wird. Hier geht der Entwurf allerdings am Ziel vorbei. Die aufgestellten Vorschriften spielen viel mehr den bisherigen Marktführern in die Hände, da für diese keine größeren Probleme bei der Umsetzung zu erwarten sind; für kleinere Agenturen und Neueinsteiger würde allerdings eine Aufwandsmaximierung bzw. zusätzliche Markteintrittsbarriere geschaffen.“

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