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Von Basel I bis Basel III: eff

Von Dr. Oliver Everling | 26.Oktober 2010

Neue Regeln für die Bankenaufsicht gaben schon den Gründern des FFF Frankfurter Finanz Forum e.V. 1989 Anlass, sich regelmäßig zusammenzufinden, um den fachlichen Austausch über zentrale Themen des Finanzwesens zu fördern. 1988 hatte der Cook-Ausschuss Eigenkapitalanforderungen für Banken entwickelt, die heute als „Basel I“ bezeichnet werden.

Mit insgesamt rund 170 Mitgliedern erreicht das eff European Finance Forum e.V. auch in Berlin genügend Mitglieder, um jeden Monat Treffen mit namhaften Referenten aus der Finanzwirtschaft auszurichten. Arnulf Manhold, Vorsitzender des Zentralvorstands des europäischen Forums (http://www.eff.de/), begrüßte Adelheid Sailer-Schuster, Präsidentin der Hauptverwaltung Hamburg der Deutschen Bundesbank, beim 10jährigen Jubiläum der eff-Meetings in Berlin zu ihrem Festvortrag „Neue Regeln für die Bankenaufsicht – Die Lehren aus der Krise“. Werner Genter, Sprecher des Regionalvorstands Berlin, stellte die Präsidentin vor.

„Finanzmarktregulierung und Aufsicht verfügte über keinerlei Sex-Appeal“, erinnert sich Sailer-Schuster an ihre Zeit in Brüssel vor zehn Jahren, als sie wirtschafts- und finanzpolitische Beraterin beim Wirtschafts- und Finanzausschuss des Europäischen Parlaments in Brüssel war. Inzwischen habe sich das Interesse der Öffentlichkeit geändert, sogar die Boulevardpresse befasse sich nun mit der Regulierung der Finanzmärkte, insbesondere – getrieben von einer gewissen Neiddiskussion – mit Boni und Gehältern. „In den nächsten Jahren werden Ihnen die Themen nicht ausgehen“, sagt Sailer-Schuster mit Blick auf das Jubiläum.

Angesichts der Verflechtung der internationalen Finanzmärkte konnte eine Reaktion auf die Finanzkrise nur in koordinierter Form erfolgen. Inzwischen entscheiden auch Brasilien, China und Indien bei der neuen Finanzmarktordnung mit. Die Pittsburgh-Agenda zielte auf die Eigenkapitalbasis, die Aufsicht über systemrelevante Banken und ihre Abwicklung, transparentere Vergütungsstrukturen, Corporate Governance und Rechnungslegungsstandards. Sailer-Schuster macht klar, dass es nicht bei Worten und Absichtserklärungen blieb.

Parallel zu den Arbeiten in Basel laufen auf EU-Ebene und in den Mitgliedstaaten bereits Umsetzungsarbeiten, teils auch schon vorab. Höhere Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen sind als „Basel III“ bereits in der öffentlichen Diskussion. Die Einführung einer „Leverage-Ratio“ war heftig umstritten, denn darin kann ein Rückschritt hinter Basel II gesehen werden, da Basel II eine differenziertere Risikogewichtung zum Gegenstand hat.

Die Neudefinition des regulatorischen Eigenkapitals sieht Sailer-Schuster als einen weiteren Kernpunkt der Neuregelung. Künftig werde ziwshcen harten und weichen, ergänzenden Bestandteilen unterschieden. Um Wettbewerbsnachteile für Institute außerhalb der AG-Rechtsform zu vermeiden, wurden Regeln entwickelt, wie auch diese Kapitalanteile wie stille Beteiligungen als Kernkapital anerkannt werden können.

„Die neuen Anforderungen werden zu einem spürbaren Kapitalmehrbedarf führen“, macht Sailer-Schuster klar; sie glaubt aber nicht, dass es deshalb zu einer Überforderung des Bankensystems kommen könnte. Schneller als erwartet konnte über Details der Liquiditätsstandards eine Einigung erzielt werden. Einer einseitigen Privilegierung öffentlich-rechtlicher Verbindlichkeiten konnte – auch auf Betreiben der Deutschen Bundesbank – erfolgreich entgegengewirkt werden.

„Basel III ist weitgehend ausverhandelt“, sagt die Präsidentin aus Hamburg. Sie hält den erzielten Kompromiss für tragbar, zumal großzügige Übergangsfristen gesetzt seien. Neben die mikropotentielle müsse die makropotentielle Aufsicht treten. Systemrelevanz lasse sich nicht allein an Größe messen – siehe Northern Rock oder IKB. Für systemrelevante Banken könnten Eigenkapitalzuschläge vorgesehen werden.

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