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OGAW IV-Richtlinie ohne Restrukturierungsfolgen
Von Dr. Oliver Everling | 8.November 2010
„Es ist nicht davon auszugehen, dass die Umsetzung der OGAW IV-Richtlinie auf Ebene der einzelnen Mitgliedstaaten zu einer unmittelbaren Restrukturierung der Investmentbranche innerhalb der Europäischen Union führen wird“, prognostizieren Jörg Ambrosius und Johannes-Wilhelm Fischer von der State Street Bank GmbH. In ihrem Beitrag zum Buch „Rating von Depotbank und Master-KAG“ befassen sich Ambrosius und Fischer mit Hintergründen, Regelungsinhalten und Auswirkungen der Neuordnung des europäischen Binnenmarkts für Investmentfonds (Gabler Verlag – Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH, http://www.gabler.de/, Wiesbaden 2011, ISBN 978-3-8349-2578-7).
„Vielmehr“, zeigen Ambrosius und Fischer die wahrscheinlicheren Perspektiven auf, „wird es zu einem evolutionären Entwicklungsprozess kommen, in dessen Verlauf die einzelnen Anbieter zunächst bestimmen, welche im Rahmen der OGAW IV-Richtlinie zur Verfügung gestellten Instrumente am ehesten geeignet sind, ihre spezifische langfristige Geschäftsstrategie zu unterstützen. Erst im Anschluss daran wird es dann zur Planung und Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen kommen. Dabei werden die Lösungsansätze in Abhängigkeit von den verfolgten Zielen (beispielsweise Expansion in neue Märkte innerhalb Europas, Schaffung eines einheitlichen operativen Modells für den europäischen Markt usw.) von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich ausfallen.“
Außerdem wird nach dem Urteil der Autoren die OGAW IV-Richtlinie auf indirekte Weise auch zu einer weiteren Konsolidierung der europäischen Investmentbranche beitragen, indem sie die Instrumente zur Verfügung stellt, die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erst die Schaffung eines einheitlichen Geschäftsmodells und die Realisierung von Synergieeffekten ermöglichen.
Als Teil dieses Entwicklungsprozesses wird es nach Einschätzung von Ambrosius und Fischer auch zu einer Konsolidierung auf Ebene der Anbieter von Depotbankdienstleistungen kommen. Hierbei wird es künftig entscheidend sein, dass diese einerseits über ein breites Know-how der einzelnen Fondsmärkte innerhalb Europas und andererseits auch über die geschäftliche Infrastruktur vor Ort verfügen, um gesamteuropäisch agierende Anbieter von Fondsprodukten umfassend unterstützen zu können.
In diesem Zusammenhang sei auch die laufende Weiterentwicklung der aufsichtsrechtlichen Standards auf europäischer Ebene zu berücksichtigen. So zeichne sich gegenwärtig bereits ab, schreiben zeigen Ambrosius und Fischer in dem Buch des Gabler-Verlags, dass neben der Unabhängigkeit der Fondsbewertung ein weiterer Schwerpunkt einer künftigen OGAW V-Richtlinie in der umfassenden Regelung der Verwahrstellenfunktion liegen wird, die sich hierbei an den diesbezüglichen Vorschriften der AIFM-Richtlinie und des Anlegerentschädigungsgesetztes – insbesondere in Haftungsfragen – orientieren werde.
Themen: Depotbankrating, Master-KAG Rating | Kommentare deaktiviert für OGAW IV-Richtlinie ohne Restrukturierungsfolgen
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