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Rating bei Auswahl von Unterverwahrern
Von Dr. Oliver Everling | 12.November 2010
Die systematische Due Dilligence anhand definierter Auswahlkriterien bei der Auswahl von Unterverwahrern steht im Depotbankenbereich noch am Anfang, berichtet Dr. David Lohmann von M.M.Warburg & CO Luxembourg S.A. in seinem Beitrag für das Buch „Rating von Depotbank und Master-KAG“ (herausgegeben von Volker Braunberger, Uwe Rieken und Oliver Everling, Gabler Verlag – Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH, http://www.gabler.de/, Wiesbaden 2011, ISBN 978-3-8349-2578-7.). Lohmann geht davon aus, dass die aufsichtsrechtlichen Vorgaben zukünftig nicht nur die Auswahl, sondern auch die laufende Überwachung von Unterverwahrern durch die Depotbank verlangen und sich über kurz oder lang auch allgemeine Standards zu den dafür anzuwendenden Auswahlkriterien herausbilden.
Dr. David Lohmann ist seit 2005 Sprecher der Geschäftsleitung der M.M.Warburg & CO Luxembourg S.A., einer Tochterbank der M.M.Warburg & CO KGaA, Hamburg. In Luxembourg sind wesentliche Teile der Assetmanagement-Aktivitäten der Warburg Bankengruppe konzentriert. Als Depotbank verwahrt die Warburg-Bank in Luxembourg 120 Sondervermögen mit einem Volumen von rd. EUR 10,3 Mrd.. Insgesamt hat die Warburg Bankengruppe EUR 32,3 Mrd. Assets under Management (31.12.2009).
Ratings können zu den Unterverwahrern eine sinnvolle und nützliche Ergänzung sein, urteilt Lohmann. „Sie können aber die eingehende Beschäftigung der Depotbank mit dem Unterverwahrer nicht ersetzen. Depotbank und eingeschalteter Unterverwahrer müssen die gleichen Qualitätsstandards verfolgen.“ Sie müssen, sagt Lohmann salopp, gleich „ticken“. Ist das gewährleistet, stehe der Beauftragung von Unterverwahrern eigentlich nichts entgegen.
„Schon gar nicht kann es als Nachteil im Markt ausgelegt werden. Eine nach einer gründlichen Due Dilligence ausgewählte und kontinuierlich überwachte Unterverwahrfunktion ist allemal besser,“ so das Fazit von Lohmann, „als eine leichtfertig unter einheitlichem Firmenauftritt zugelassene Konzernverbindung, die die eigentlichen Risiken aus der rechtlichen und organisatorischen Eigenständigkeit ausblendet.“
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