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Anlegerentschädigung im Fall Phoenix

Von Dr. Oliver Everling | 28.Januar 2011

Die internationale Anwaltssozietät White & Case LLP hat für die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) Grundsatzentscheidungen zur Anlegerentschädigung im Fall der Phoenix Kapitaldienst GmbH erwirkt. Mit seinen gestern verkündeten Urteilen in vier Musterprozessen entschied das Berliner Kammergericht (KG), dass die Praxis der EdW im Fall Phoenix nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) in grundlegenden Punkten rechtmäßig ist.

Phoenix ist der größte Entschädigungsfall seit Errichtung des gesetzlichen Anlegerentschädigungssystems. Er betrifft einen der größten Betrugsfälle der deutschen Wirtschaftsgeschichte mit mehr als 29.000 geschädigten Anlegern. Der Phoenix-Insolvenzverwalter konnte umfangreiche Gelder sicherstellen, an denen die Anleger unter Umständen Aussonderungsrechte haben. Die EdW führt deshalb ein Teilentschädigungsverfahren durch, das im Frühjahr 2011 abgeschlossen sein wird.

Die Entscheidungen des KG haben Präzedenzwirkung für aktuell rund 500 Parallelverfahren bei Berliner Gerichten. Das KG entschied, dass die Anleger keinen Anspruch auf vorzeitige Entscheidung der EdW außerhalb des Teilentschädigungsverfahrens haben. Außerdem hat das KG Ansprüche auf weitergehende Entschädigung abgelehnt, soweit den Anlegern Aussonderungsrechte zustehen können. Lediglich in Höhe der von Phoenix berechneten Bestandsprovisionen hat das Gericht den Anlegern einen Anspruch zugesprochen. Insoweit folgte das KG einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23. November 2010.

„Die Entscheidungen haben grundlegende Bedeutung für die Praxis der Anlegerentschädigung in Deutschland. Sie werden hoffentlich dazu beitragen, weitere unnötige Klagen zu vermeiden und den raschen Fortgang des Entschädigungsverfahrens zu erleichtern“, kommentiert Dr. Henning Berger.

Die EdW wurde in den Verfahren vor dem Kammergericht von den Berliner Rechtsanwälten Dr. Henning Berger (Partner), Dr. Katrin Rübsamen (Local Partner) sowie Julia Neumann (Associate) vertreten. White & Case berät die EdW bereits seit vielen Jahren in rechtlichen Fragen der Finanzierung und Anlegerentschädigung.

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