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Öffentlicher Auftrag zum Rating
Von Dr. Oliver Everling | 30.Januar 2011
Kaum ist die EU-Verordnung über Ratingagenturen in Kraft getreten, leitete die Europäische Kommission eine neue Konsultationsrunde über Ratingagenturen ein. Gehen die Vorschläge nun möglicherweise zu weit, wenn beispielsweise Ratings nur noch von kleinen Instituten verwendet werden sollen? Dr. Helmut Knepel, CEO der Feri EuroRating Services AG aus Bad Homburg (www.feri.de) antwortet auf diese Frage klar: „Ja, eindeutig.“
Im Interview mit der Zeitschrift „Kredit & Rating Praxis“ (KRP Ausgabe 1/2011, www.krp.ch) bleibt Knepel keine Antwort und keine Begründung schuldig. So auch zur Frage der weitergehenden Regulierung von Ratingagenturen. „Externe Ratings basieren nicht nur auf hohem analytischen Knowhow, sondern stellen auch zusätzliche Einschätzungen von unabhängigen Dritten dar,“ sagt Knepel, „die selbst dann eine notwendige Ergänzung sind, wenn interne Ratings vorliegen.“
Jede Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten externer Ratings ist einzel- und gesamtwirtschaftlich nachteilig, zeigt Knepel auf. Es gehen nach seiner Darstellung Spezialisierungsvorteile, Skaleneffekte, Erfahrungskurveneffekte usw. verloren, die in der Konzentration analytischer Kompetenzen auf Ratingagenturen liegen. „Bezüglich der sinnvollen und verantwortungsbewussten Nutzung externer Ratings sollte es keine Einschränkungen geben.“
Knepel liefert im Interview der KRP Ideen zur Verbesserung des Ratings in Europa, über die man weiter nachdenken sollte Das öffentliche Interesse an Ratings könnte z.B. durch eine öffentliche Stiftung artikuliert werden, die durch Aufträge an anerkannte Ratingagenturen deren Arbeit in Bereichen stimuliert, in denen zu wenig Wettbewerb beobachtet wird oder die Gegenstand anhaltender Kritik sind.
Ein anderer Ansatz ist Aufklärung und Information über Anwendungsmöglichkeiten und Grenzen von Ratings. So wurde die Finanzkrise insbesondere auch durch Missverständnisse der Marktteilnehmer über Wesen und Definition von Ratings ausgelöst. Ein AAA-Rating wurde beispielsweise mit einem Null-Prozent-Risiko gleichgesetzt usw. „Der Aufklärung über Ratings kommt daher besondere Bedeutung zu. Dies ist auch eine öffentliche Aufgabe,“ sagt Knepel, „die zurzeit auch in Wissenschaft und Forschung viel zu wenig Beachtung findet.“
Knepel fügt hinzu: „Und schließlich sollte sich die Regulierung des Ratingmarktes auch auf alle Finanzdienstleister erstrecken, die mit Ratings arbeiten und daher Verantwortung für deren sachgerechte Anwendung tragen. Die Aufklärung und Information über Ratings muss beispielsweise Gegenstand jeder Finanzberatung sein, um jedem Anleger die zentrale Rolle von Ratings vor Augen zu führen.“ Mehr im ausführlichen Interview mit Dr. Helmut Knepel, Sprecher des Vorstands der Feri EuroRating Services AG, in der Ausgabe 1/2011 der Zeitschrift „Kredit & Rating Praxis“ (www.krp.ch).
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