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Nachrangfinanzierung wird teurer

Von Dr. Oliver Everling | 21.Februar 2011

Die Ratingagentur Moody’s lässt der Ankündigung vom 16. Dezember 2010, die Ratings deutscher Nachranganleihen (Lower Tier 2) von Banken auf eine mögliche Herabstufung prüfen zu wollen, Taten folgen. 248 Nachranganleihen im Gesamtwert von rund 24 Mrd. Euro von 23 deutschen Banken und einer irischen Tochter einer deutschen Bank werden im Durchschnitt um 2,5 Stufen, maximal jedoch um bis zu 7 Stufen gesenkt. Damit dürfte sich die Nachrangfinanzierung für Banken verteuern.

Auslöser für diese Ratingaktion war das Inkrafttreten des neuen deutschen Restrukturierungsgesetzes, durch das Nachrangverbindlichkeiten auch außerhalb eines Liquidationsverfahrens an Verlusten einer Bank beteiligt werden kann, entweder durch eine Bail-In-Lösung im Rahmen eines Reorganisationsverfahrens oder durch eine Auspaltung einer Bank in einen fortzuführenden und einen zu liquidierenden Teil erfolgen. Moody’s passt die Ratingsystematik entsprechend an mit der Konsequenz, dass die Ratings von Nachrangverbindlichkeiten (ähnlich wie Ratings von Hybridanleihen) stärker am Finanzstärkerating einer Bank zuzüglich einer Unterstützung durch ein Mutter-/Gruppenunternehmen zu orientieren und für diese Instrumente die Annahme einer systemischen oder regionalen Unterstützung entfallen zu lassen.

Die einzigen Ausnahmen bilden Nachranganleihen der Bayerischen Landesbank und der Sparkasse KölnBonn, für die zwar auch nicht länger eine systemische, jedoch weiterhin zumindest eine gewisse Unterstützungswahrscheinlichkeit der regionalen Länderregierungen unterstellt wird, da diese in nennenswertem Umfang an diesen beiden Instituten beteiligt sind.

Nicht betroffen im Zusammenhang mit dieser Überprüfung sind Ratings erstrangiger unbesicherter Anleihen (Senior Unsecured), mit Gewährträgerhaftung versehene Bankanleihen und Hybridanleihen, kommentiert Oliver Piquardt, Leiter Credit Research Financials vom DZ BANK Research. „Zwar eröffnet das deutsche Restrukturierungsgesetz auch die Möglichkeit, erstrangige unbesicherte Bankanleihen an Verlusten zu beteiligen, jedoch sieht die Agentur diesbezüglich bei Nachranganleihen ein deutlich höheres Risiko.“

Bei erstrangigen unbesicherten Anleihen stuft Moody’s dagegen die Wahrscheinlichkeit einer Verlustbeteiligung derzeit als gering ein, da zum einen im aktuellen Marktumfeld eine solche Verlustbeteiligung die Finanzmärkte erheblich verwerfen könnte und zum anderen in Deutschland (und auch in anderen Ländern) keine klare einheitliche Meinung besteht, inwieweit Gläubiger erstrangiger unbesicherter Bankanleihen von systemrelevanten Banken überhaupt an Verlusten beteiligt werden können, führt der Bericht der DZ BANK weiter aus. Dennoch werde die Agentur die weiteren Entwicklungen – wie beispielweise das EUKonsultationspapier zur Harmonisierung eines europäischen Bankenrestrukturierungsrechts – genau verfolgen, so die Erwartung der analysten, um einen sich abzeichnenden Konsens in Deutschland in der Frage einer Verlustbeteiligung von Seniorgläubigern entsprechend in den Ratings zu berücksichtigen.

„Eine Herabstufung von Nachrangverbindlichkeiten deutscher Banken kommt nicht überraschend, hatten wir dieses und selbiges teilweise auch bei Senioranleihen deutscher Banken infolge der größeren Wahrscheinlichkeit einer Verlustbeteiligung bei Anwendung bestimmter Maßnahmen des deutschen Restrukturierungsgesetzes doch erwartet. Dennoch bleiben wir skeptisch,“ heißt es aus dem Hause der DZ BANK, „ob und inwieweit eine Verlustbeteiligung im Rahmen der Reorganisation einer Bank auf dem Wege einer freiwilligen Einigung mit Gläubigern tatsächlich kommen wird. Zumindest kurzfristig sehen wir eine solche Gefahr nicht. Mittelfristig hingegen stufen wir die Gefahr einer zügigen Auslagerung systemrelevanter Geschäftsbereiche auf eine neue Brückenbank und Abwicklung der Restteile zu Lasten von Aktionären, Nachrang- und Seniorgläubigern jedoch als durchaus hoch ein. Dies ist auch das Modell, das auf europäischer Ebene favorisiert wird und vermutlich dieses Jahr bereits europäischer Standard werden dürfte. Dies hätte aus Sicht der deutschen Banken zumindest ein Gutes: Eine Verlustbeteiligung von Gläubigern würde dann nicht nur bei deutschen Banken, sondern auch bei ihren europäischen Pendants (zumindest theoretisch) drohen – damit sollten auch deren (Nachrang-) Ratings unter Druck geraten und wieder ein einheitliches – Level Playing Field“ gelten.“

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