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LR nur als Meldeziffer geeignet
Von Dr. Oliver Everling | 11.April 2011
“Warum darf ich eigentlich auf dieser Konferenz zum Liquiditätsmanagement sprechen? Das hängt mit dem wachsenden Interesse am Pfandbrief nach der Finanzkrise zusammen”, sagt Jens Tolckmitt, Hauptgeschäftsführer des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken in Berlin (www.vdp.de), auf der Euroforum Konferenz “Liquiditätsmanagement in Banken” in Frankfurt am Main (www.euroforum.de).
Tolckmitt sieht eine Reihe von Vorteilen pfandbriefbasierter Refinanzierung unter den neuen regulatorischen Rahmenbedingungen. Der Pfandbrief habe seine Krisenfestigkeit auch in schwierigen Zeiten unter Beweis gestellt, denn auch dann biete der Pfandbrief Emittenten verlässlich Zugang zu Liquidität und Investoren Anlagemöglichkeiten. “Der Pfandbrief war über die gesamte Krise hinweg emittierbar”, sagt Tolckmitt.
Der Pfandbrief lasse sich nicht durch andere Covered Bonds ersetzen. Hinter dem Pfandbrief stehe hochwertiges Collateral und eine Struktur, die ihn abheben. Auch die Spreadentwicklung durch die Krise beweise, wie der deutsche Pfandbrief einen relativ geringen Renditeabstand massiv ausgeweitet habe. Risikoprämien haben sich gegeneinander stabilisiert, wobei Pfandbriefe klare Vorteilte gegenüber “senior unsecured” aufweisen.
Die Spreads sind durch volatile Staatsschuldmärkte verzerrt, in jedem Fall werde die Differenzierung fortbesehen, prognostiziert Tolckmitt. Durch den Pfandbrief sind Emissionen jederzeit möglich, und zwar unter wettbewerbsfähigen Konditionen. Die Pfandbriefrefinanzierung ist unter der neuen Regulierung ebenfalls vorteilhaft, sowohl unter LCR-, als auch unter NSFR-Aspekten (Basel III), nach Solvency II sowie Bail-in.
“Aber”, schränkt Tolckmitt ein, “es gibt auch Herausforderungen für die Pfandbriefrefinanzierung im neuen Regulierungsumfeld, nämlich bezüglich der Leverage Ratio und der Gefahr doppelter Liquiditätsvorhaltung. Pfandbriefe sind als Liquiditätspuffer geeignet, deshalb sollte sich die Nachfrage nach Pfandbriefen auch unter Berücksichtigung aller Einschränkungen erhöhen”.
“Bail-in”, die Beteiligung von Senior-Unsecured-Gläubigern an Restrukturierungsmaßnahmen, wird durch das deutsche Restrukturierungsgesetz bereits vorgesehen. Pfandbriefe (und zukünftig Covered Bonds= sind explizit davon ausgenommen durch Referenz auf sichernden Deckungsstock. Bail-in setzt aus Investoren- und Emittentensicht klare Incentives, diese Produkte zukünftig stärker zu nutzen, dies sei im Markt bereits beobachtbar, so Tolckmitt: “Der Pfandbrief ist die günstige und verlässliche Form der Refinanzierung im neuen Regulierungsaufwand.”
Die Leverage Ratio (LR) erschwert die Nutzung des Pfandbriefs, da eine starre Verschuldungsgrenze (33,3-faches EK) für Banken eingeführt werden soll. Die als LR als starre Kennziffer ist ein Fremdkörper in risikobasierter Systematik von Basel II. Sie bedeutet ein Infragestellen niedrigmargiger Geschäftsfelder, insbesondere der Staatsfinanzierung. Ziel für den Pfandbriefverband ist es, das die LR als Meldeziffer in Säule II verbleibt.
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