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Empfehlungen zur Unternehmensbewertung
Von Dr. Oliver Everling | 21.Oktober 2011
Der Arbeitskreis Corporate Transaction & Valuation der DVFA stellt Empfehlungen zur Unternehmensbewertung zur Diskussion: Diese sollen als Grundlage für die Ermittlung von angemessenen Abfindungen bei „Squeeze-Outs“ dienen.
Der Entwurf „Best-Practice-Empfehlungen Unternehmensbewertung“ ist unter der Leitung von Prof. Dr. Bernhard Schwetzler, Center for Corporate Transactions, Handelshochschule Leipzig entstanden und ist ab heute auf der DVFA-Website zum Download verfügbar. Alle Verbände und Institutionen mit Bezug zu Unternehmensbewertung, Aktienbewertung, Asset- und Portfoliomanagement oder allgemein zum Kapitalmarkt sind nun eingeladen, bis zum 15.1.2012 Stellungnahmen zu diesem Entwurf per eMail an unternehmensbewertung@dvfa.de abzugeben. In einer finalen Runde prüft der Arbeitskreis die eingegangenen Stellungnahmen und bringt sie ggf. in den Entwurf ein. Anfang 2012 erfolgt dann die Veröffentlichung der finalen Version.
Das deutsche Verfahren zur Ermittlung und Überprüfung der angemessenen Abfindungen zwangsweise ausscheidender Minderheitsaktionäre ist seit einiger Zeit deutlicher Kritik ausgesetzt. Neben der langen Verfahrensdauer wird auch die im Verfahren bevorzugt verwendete Bewertungsmethode, das sog. Ertragswertverfahren nach den Grundsätzen des IDW S1 kritisiert: es weist einige nationale Sonderregelungen auf, die die internationale Vergleichbarkeit der Bewertung beeinträchtigen und somit für zusätzliche Unsicherheit sorgen.
Vor diesem Hintergrund wurden die Empfehlungen für die Ermittlung von angemessenen Abfindungen und die damit verbundene Unternehmensbewertung erarbeitet. Der Arbeitskreis hat sich dabei von folgenden Grundsätzen leiten lassen:
Methodenvielfalt: Mehrere unterschiedliche Bewertungsmethoden sollen parallel, und gleichberechtigt zur Anwendung kommen.
Wertbandbreiten als Ergebnisse: Die Bewertungsergebnisse der unterschiedlichen Verfahren sind nicht als Punktwerte, sondern zunächst als Wertbandbreiten darzustellen.
Transparenz: Sowohl die Ermittlung der unterschiedlichen Wertbandbreiten als auch deren Aggregation zu einem Wert für die angemessene Abfindung soll transparent und für sachverständige Dritte nachvollziehbar sein.
Die Empfehlungen bilden den gesamten Zyklus des Wertermittlungsverfahrens bis hin zur Urteilsbildung ab: Teil I beinhaltet die Grundlegung mit einer Einführung und mündet in der Konkretisierung der Bewertungskonzeption des „markttypischen Unternehmensbewerbers“. Teil II enthält konkrete Empfehlungen für die markttypischen Bewertungsmethoden „Diskontierungsverfahren“ (Discounted Cash Flow, Ertragswertmethode) und Multiplikator-basierte Bewertungsverfahren und die abschließende Urteilsbildung. Teil III gibt praktische Hinweise zur Umsetzung der Empfehlungen im Bewertungsgutachten.
Mit den Empfehlungen wird angestrebt, die Bewertungsmethoden für die Ermittlung der Abfindung bei einem „Squeeze Out“ mit anderen Methoden zu harmonisieren, die entlang des Prozesses einer Unternehmenstransaktion zum Einsatz kommen. Das aktuell angewendete Ertragswertverfahren wird häufig als Fremdkörper im Transaktionsprozess wahrgenommen.
Adressaten der Empfehlungen sind alle am Prozess eines „Squeeze Out“ Beteiligten. Die Empfehlungen haben „Best Practice“ Charakter; sie verstehen sich nicht als Gegensatz, sondern als Ergänzung zu den Grundsätzen des Institutes der Wirtschaftsprüfer IDW S1.
Der Arbeitskreis hat sich in der Vergangenheit bereits eingehend mit Fairness Opinions beschäftigt und entsprechende Standards definiert. Hierzu wurden Grundsätze zur Urteilsbildung und Grundsätze zum Umgang mit Interessenkonflikten ausgearbeitet, die in der DVFA-Finanzschrift „Fairness Opinions“ mündeten (http://www.dvfa.de/unternehmensbewertungen).
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