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Bankaktionäre herausgequetscht
Von Dr. Oliver Everling | 15.September 2008
Registergericht trägt HypoVereinsbank Squeeze-out ein: „Beim Registergericht München wurde der im Juni 2007 von der Hauptversammlung beschlossene Squeeze-out ins Handelsregister eingetragen“, berichtet die Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG in ihrer heutigen Mitteilung. Damit sind sämtliche Aktien der HypoVereinsbank kraft Gesetz auf UniCredit übergegangen.
Die Notierung der Aktien an den Börsen wird kurzfristig eingestellt. Voraussetzung für die Eintragung des Squeeze-out war ein Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 03.09.2008, nach dem die Beschwerden der Minderheitsaktionäre gegen die Entscheidung des Landgerichts vom 24.04.2008 zurückgewiesen wurden. Das Landgericht München hatte im April entschieden, dass die Klagen gegen die Wirksamkeit des Übertragungsbeschlusses der Eintragung des Squeeze-out nicht entgegenstehen.
Das Oberlandesgericht hat sich nun als zweite und letzte Instanz dieser Entscheidung angeschlossen und in seinem Beschluss die Auffassung der HypoVereinsbank bestätigt, nach der sämtliche gegen den Squeeze-out-Beschluss erhobenen Anfechtungsklagen offensichtlich unbegründet sind. Aktionäre, die ihre Aktien der HypoVereinsbank in einem Depot verwahren, werden nach der Eintragung des Squeeze-out im Handelsregister über den Einzug der Aktien bzw. über die Zahlung der Barabfindung von 38,26 EUR unterrichtet.
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