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Folgepflichten im Entry Standard
Von Dr. Oliver Everling | 7.Mai 2013
Das Exchange Reporting System (ERS) ist die Schnittstelle für Emittenten des Prime Standard (in Kürze auch Entry Standard) zur Erfüllung ihrer Berichtspflichten, z.B. der Üermittlung der Jahresfinanzberichte, Quartalsfinanzberichte, der Unternehmenskalender usw. Peter List von der EQS Group stellt auf der Frühjahrtskonferenz 2013 der Deutschen Börse einige Änderungen vor. Die Lieferung ist eine privatrechtliche Folgepflicht der Emittenten gegenüber der Deutschen Börse, also nicht gesetzlich kodifiziert.
List führt vor, wie die Eingabe regulatorischer Grunddaten und Ansprechpartner, Kalenderinformationen usw. mit dem ERS einfach gemacht wird. Die Emittentendaten finden sich dann auf www.boerse-frankfurt.de wieder. Bei Anleiheemittenten gibt es eine Reihe weitere Kennzahlen, wie das Verhältnis von Jahresüberschuss vor Zinsen und Steuern zu Zinsen und ähnlichen Aufwendungen, usw. Unternehmenskurzportrait, Unternehmensrating, Ratingbericht und Bonitätsurteil gehören zu den zu liefernden Informationen.
Im Rahmen seines Vortrags auf der Deutsche Börse Frühjahrskonferenz wurde nach der Berechnungsgrundlage der o.g. Kennzahlen gefragt. Es wurde die Vermutung aufgestellt, dass die Grundlagen für die Kennzahlen sämtlich im Ermessen des Emittenten stünden. Dies ist so nicht richtig. Vielmehr gilt nach der Berechnungsgrundlage der Kennzahlen gemäß Anlage 3 der Allgemeine Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse: Allein hinsichtlich der Kennzahl „Verhältnis von Haftmitteln zur modifizierten Bilanzsumme (Risk Bearing Capital) trifft die Aussage zu, dass die Kennzahl durch Berechnung ermittelt wird, bei der es im Ermessen des Emittenten liegt, welche Position für die Ermittlung herangezogen wird bzw. auf welche Art relevante Positionen für die Ermittlung saldiert werden. Den übrigen fünf Kennzahlen liegen Zahlen und Begriffe zugrunde, die sich unmittelbar aus der GuV oder der Bilanz ergeben.
Hinsichtlich der Berechnung der o.g Kennzahl „Risk Bearing Capital“, kann also der Emittent entscheiden, welche Posten saldiert werden oder in welchem Ausmaß sie in die Berechnung eingehen.
Die Daten können an die Deutsche Börse per E-Mail geliefert werden, aber auch mit dem ERS. „Wir beliefern auch die 30 wichtigsten Finanzportale, die den Unternehmenskalender, das Unternehmenskurzportrait usw. verwenden. Überall dort finden Sie die von Ihnen eingegebenen Daten wieder“, spricht List die IR-Verantwortlichen an.
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