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Bankkapital: Woher nehmen …
Von Dr. Oliver Everling | 23.August 2013
„Keine Bank verfügt über eine volle CET1-Quote von 12%, und die Hälfte erfüllt die geschätzte 10%-Anforderung nicht oder nur knapp“, schreiben die Experten aus Volkswirtschaft & Research bei der Bayerischen Landesbank aus München. Die Anforderungen und deren Erfüllung sind Gegenstand eines „Corporate Bond Spezial: Bankkapital unter Basel III und Bail-In“.
Aufgrund der neuen gesetzlichen Vorgaben zu Kapitalausstattung und Gläubiger-Verlustbeteiligung (Bail-In) werden die kommenden Jahre weiterhin im Zeichen des Kapitalauf- und Risikoabbaus stehen, stellen die Münchener fest. „Unabhängig von der allgemeinen Ertragslage bedeutet dies eine Fokussierung auf die Thesaurierung c.p. fallender Gewinne. Die Maßnahmen per se stärken die Position von Senior Unsecured Gläubigern, werden deren Schwächung durch den Wegfall der impliziten Unterstützung (bzw. deren explizites Verbot) sowie die gesetzliche und strukturelle Subordination jedoch nicht ausgleichen können.“
„Unter Basel III bzw. CRR/CRD IV werden sich in der Praxis bis 2019 verschiedene Anforderungen an die Aktienkapitalquote (Common Equity Tier 1), die Kernkapitalquote (Tier 1) und die Gesamtkapitalquote (Total Capital) ergeben“, so die Prognose. „Während die aufsichtsrechtliche CET1-Mindestkapitalanforderung in unserer Annahme bei max. 10% liegt, gehen wir davon aus, dass die genannten Banken in der Praxis eine CET1-Quote von mindestens 12% aufweisen müssen, um den Marktanforderungen gerecht zu werden.“
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