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Bankenregulierung: Nach Fest kommt Ab
Von Dr. Oliver Everling | 7.September 2013
Gemeinsam mit dem Bankenrestrukturierungsgesetz wird das CRD IV-Umsetzungsgesetz das Fundament einer neuen Sicherheitsarchitektur darstellen. Im Bundestag begannen die Beratungen schon vor Fertigstellung der eigentlichen Richtlinie in Brüssel. „Tatsache ist, es hakt in Brüssel“, kommentiert dazu Björn Sänger von der FDP im Deutschen Bundestag.
Worum geht es? „Es gibt zwei grundlegende Probleme für jedes Unternehmen,“ erläutert Sänger die Problematik, „in Schwierigkeiten zu kommen. Das eine ist eine Überschuldung, das andere ist ein Liquiditätsengpass. Beide Probleme haben wir im Rahmen der Finanzkrise bei Banken gesehen. Beide Probleme sind eben bei Banken aufgrund der Verflechtungen und auch der Wichtigkeit für die Realwirtschaft nicht so ohne Weiteres zu lösen.“
Diese beiden Probleme werden mit dem Basel-III-Vorhaben oder CRD-IV-Vorhaben in den Griff zu bekommen sein. Es wird eine risikoadäquatere Eigenkapitalunterlegung geben. „Es gibt eine neue Definition dessen, was überhaupt Eigenkapital ist, welche Qualität das haben sollte. Auch hier herzlichen Dank an die Bundesregierung, dass die deutschen Besonderheiten entsprechend berücksichtigt werden. Die sind gelöst.“
Sänger geht auf weitere Risiken, die es geben kann, aber nun geregelt werden, beispielsweise das Gegenparteiausfallrisiko, das Risiko, das sich aus der Unternehmensführung einer Bank ergeben kann. Glücklicherweise sei das alles so angelegt, dass es über den Umsetzungsweg in Form einer Verordnung zumindest in Europa auf ein „level playing field“ kommt. Sänger erinnert seine Kollegen im Bundestag an den Entschließungsantrag, „den dieses Haus im letzten Jahr zu diesem Thema mit großer Mehrheit beschlossen hat. Wichtig ist, dass diese Regeln auf allen relevanten Finanzmärkten dieser Welt umgesetzt werden.“
Die Abhängigkeit von Ratingagenturen werde durch das Vorhaben reduziert werden. „Es wird eine Stärkung des internen Ratings geben, sodass wir dann insgesamt zu einer guten Aufstellung kommen: auf der einen Seite die CRD-IV-Maßnahmen, die präventiv wirken, auf der anderen Seite das Bankenrestrukturierungsgesetz, das dann, sollte es zu Problemen kommen, eine geordnete Abwicklung ermöglicht.“
Mit dem im Bankenrestrukturierungsgesetz vorgesehenen „living will“ werden sich Kreditinstitute so organisieren müssen, dass sie problematische Teile relativ schnell herauslösen können. „Das ist im Prinzip eine Art Trennbankensystem, das da entsteht“, fügt Sänger hinzu. Diese Regelungen in Kombination mit der Einlagensicherung werden dann die Sparer schützen und unser Finanzsystem stabilisieren.
Die Regulierung nutze aber nichts, wenn die Regulierung am Ende dafür sorgt, dass die Finanzbranche nicht mehr in der Lage ist, ihrer Aufgabe vernünftig nachzukommen, nämlich die Realwirtschaft zu finanzieren; denn für Wohlstand brauche man Wachstum, und das muss finanziert werden.
„Die kumulativen Wirkungen der Regelungen, die wir schon jetzt haben – es kommen noch weitere –, bereiten möglicherweise doch die eine oder andere Sorge, dass es hier zu Problemen kommt. Im Handwerk gibt es einen Spruch, der da lautet: Nach Fest kommt Ab. – Auch das muss beachtet werden.“
Themen: Bankinternes Rating, Mittelstandsrating | Kommentare deaktiviert für Bankenregulierung: Nach Fest kommt Ab
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