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Patientenrechte bei grenzüberschreitender Gesundheitsversorgung
Von Dr. Oliver Everling | 21.November 2013
Am 25. Oktober 2013 trat die EU Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung (2011/24/EU) in Kraft. „Die Direktive bietet Patienten über Grenzen hinweg viele Verbesserungen und eröffnet Möglichkeiten“, bewertet der DGVP-Präsident Wolfram-Arnim Candidus diese Entwicklung. „Der Zugang zur sicheren und hochwertigen grenzüberschreitenden Gesundheitsfürsorge wird erleichtert. Doch viele Bestimmungen sind Kann-Regelungen für die Länder und es bleibt abzuwarten, was letztlich wie in der Praxis umgesetzt wird.“
Ein Kernpunkt der Richtlinie – das Recht der Patienten auf Kostenerstattung für Gesundheitsdienstleistungen, die sie im EU Ausland in Anspruch genommen haben, wurde bereits 2004 im deutschen Recht verankert. Gesetzlich Versicherte haben also seit Jahren die Möglichkeit, sich auf Kostenerstattungsbasis im EU-Ausland behandeln zu lassen. Eine Vorabgenehmigungspflicht besteht bei geplanten Krankenhausbehandlungen. „Trotz allem sollten Patienten, die eine Behandlung im Ausland planen, vorab mit ihrer Kasse sprechen. Dort erfährt man auch die konkreten Regelungen der Kostenerstattung“, empfiehlt Candidus.
Andere Aspekte der Direktive sind durch das Patientenrechtegesetz geregelt (u.a. Informations- und Dokumentationspflichten des Behandelnden, Einsichtnahme-Recht des Patienten in die Patientenakte) oder Bestandteil etwa der Apothekenbetriebsordnung und der nationalen Arzneimittel- und Medizinprodukte-Verschreibungsverordnung.
Als unmittelbare Folge der Direktive werden in den Mitgliedsländern soge-nannte „Nationale Kontaktstellen“ eingeführt. In Deutschland nimmt die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) diese Aufgaben wahr. Diese, in den GKV-Spitzenverband integrierte Stelle, war auch bisher Ansprechpartner im Bereich grenzüberschreitender Gesundheitsversorgung. Relevante Informationen erhält die Kontaktstelle von den Organisationen Deutsche Krankenhausgesellschaft, Kassenärztliche Bun-desvereinigung, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und privaten Krankenversicherungsunternehmen. Weitere Organisationen wie die Bundesärzte- und Bundeszahnärztekammer können konsultiert werden.
Bereits im Mai diesen Jahres wurde auf dem 7. Europäischen Patienten-rechtstag ein Manifest verabschiedet, das vor allem die in der Direktive Empfehlung der Zusammenarbeit mit Patientenorganisationen aufgreift (s. auch www.dgvp.de). „Die Einbindung der Patienten und Bürger ist dieses Jahr besonders aktuell und wichtig – schließlich ist 2013 das Europäische Jahr der Bürger“, so Candidus.
Die DGVP fordert eine verstärkte Einbindung von Bürgern in die Ausgestaltung der Gesundheitspolitik. Allem voran muss eine transparente Informationspolitik stehen und die Aufklärung der Bürger. Nur bei ausreichenden, objektiven Informationen kann ein mündiger Bürger mitdenken und -entscheiden.
Candidus betont: „Deswegen ist es auch extrem wichtig, dass die Bürger über die Auswirkungen der Direktive und die Kontaktstellen Bescheid wissen, nur wenn ich weiß, welche Rechte ich habe und wie ich an konkrete Informationen und Hilfen komme, kann ich mich mündig entscheiden“.
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