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Nawrath propagiert die Steuerreform
Von Dr. Oliver Everling | 12.Januar 2009
„Die Steuerreform hat viele Gewinner, gilt das auch für den Finanzplatz?“ Das fragt Staatssekretär Dr. Axel Nawrath in seinem Vortrag anlässlich des Neujahrsempfangs des Europäischen Finanz Forums in Frankfurt am Main. Zu seiner Einführung unterstreicht Arnulf Manhold den aktuellen Bezug des Themas. Nawrath gehöre zu den Persönlichkeiten, denen es leicht falle, zwischen Politik und Wirtschaft zu wechseln. Dies zeige sein Berufsweg.
„Was ist ein Gewinner bei einer Steuerreform?“ Nawrath spricht den „philosophischen“ Aspekt des Themas an. Nawrath steckt das Thema auch mit dem Hinweis auf die Summen ab, die heute erforderlich erscheinen, um die Finanzkrise zu überwinden. Die unternehmerische Belastung bei der Körperschaft sei auf unter 30 % gedrückt worden. Durch Hebesätze bei der Gewerbesteuer könnten sich heute Unternehmen mit bis zu 23 % in Deutschland bewegen. Nawrath spricht die Kritik an: Es wurden entscheidende Maßnahmen getroffen, das zu besteuerende Subtrat in Deutschland zu sichern. „Sätze senken und Bemessungsgrundlage verbreitern“ sei schnell formuliert. Die Zinsschranke sei schädigend für den Finanzplatz, wird kolportiert. Nawrath sieht in der Zinsschranke ein wirksames Instrument, die Eigenkapitalbasis spürbar zu verändern.
Die Zinsschranke sei immer wieder als Instrument gesehen worden, grenzüberschreitende Finanzierung zu verhindern. Nawrath hebt eine Facette des Themas hervor, die in der Gewerbesteuer zu suchen sei. 0,03 % aller Unternehmen, rund 1.000 Unternehmen, überwiegend große, sind von der Zinsschranke nur betroffen, berichtet Nawrath aus der Statistik.
Die Abgeltungssteuer habe in den letzten Jahren sehr unterschiedliche „Paten“ gehabt, berichtet Nawrath. Noch nicht lange her, da hätte die SPD die Abgeltungssteuer gerne gemacht. Inzwischen seien die Fronten ganz anders. Es sei ein anspruchsvolles Vorhaben gewesen. Deutschland sei das einzige Land, das die Abgeltungssteuer auf alle Kapitaleinkünfte anwende. Es gebe nun immer den einheitlichen Steuersatz von 25 %.
Nawrath verteidigt die Wahlveranlagung, um niedrige Einkommen zu entlasten. Er verweist dazu auf die zwingende Rechtsprechung zum Existenzminimum. Oft habe sich die Diskussion um die Höhe der 25 % versteift. Heute sei dieser Satz das, was politisch machbar war. Er schließt nicht aus, dass man später einmal zu einer anderen Beurteilung gelange. Die zwingende Besteuerung von Veräußerungsgewinnen sei ein Voraussetzung gewesen, um eine gerechte Besteuerung von Kapitaleinkommen zu erreichen, zeigt Nawrath den Kontext auf.
Nawrath fragt, wo der Irrglaube gelehrt würde, dass bei Kapitaleinkünften der Staat quasi „ein zweites Mal“ zugreife. Kapitaleinkünfte würden vielen als Einkommen erscheinen, für das sie sich in besonderem Maße legitimiert sähen, es der Besteuerung zu entziehen. Schon Prof. Klaus Tipke habe immer wieder gefordert, „der Ehrliche darf nicht der Dumme sein“. Die Abgeltungssteuerregelung leiste dazu nun einen Beitrag. Selbst bei der Erbschaftsteuer, verteidigt Nawrath die Steuerreform, sei man weitergekommen. Immobilien und Betriebsvermögen würden nun nicht gänzlich anders bewertet.
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