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Plädoyer für sauberen Begriffsgebrauch
Von Dr. Oliver Everling | 10.März 2015
Fünf Jahre nach der Einführung der europäischen Regulierung von Ratingagenturen ist es nach meiner Meinung an der Zeit,“ fordert Wolfgang Rief, früher Direktor bei Standard & Poor’s, „für einen sauberen Gebrauch zu plädieren, was eine Ratingagentur und was ein Rating sind, und was nicht. Nach meiner Auffassung wäre es sinnvoll, im Finanzwesen diese Begriffe ausschließlich im Sinne der in 2010in Kraft getretenen EU-Rating-Verordnung zu nutzen, auch wenn dort auf aufsichtliche Verwendung abgezielt wird.“
Es stelle sich für ihn die Frage, ob die in Deutschland im Ratinggeschäft oder verwandten Gebieten aktiven Institutionen den geänderten Umständen angemessen Rechnung tragen, oder tragen sollten. „Meine Einschätzung der derzeitigen Praxis in Deutschland zeigt, dass es offenbar Ratingagenturen gibt, die bei der ESMA lizensiert sein müssen, und andere Institutionen, die nicht dieser Aufsicht unterliegen, obwohl sie sogenannte Unternehmensrating veröffentlichen. Ich halte dies für eine unglückliche Konstellation, die auch sogar bei Brancheninsidern zu Konfusionen führt.“
„Produktratings“ fallen nicht unter die EU-Ratingverordnung, erläutert Rief in einem Beitrag zum Versicherungsmagazin 3/2015. „In meinem Beitrag arbeite ich auch heraus,“ so Rief, „dass sogenannte Produktratings nicht unter die EU-Verordnung fallen, dass aber auch hier in der Öffentlichkeit leicht der Eindruck entsteht, dass es sich auch hier um regulierte Aktivitäten handelt. Dabei möchte ich nicht den Wert solcher Bewertungen an sich kritisieren.“ Rein mechanistisch erstellte sogenannte Unternehmensratings sollten nach seiner Meinung skeptisch beurteilt werden.
„Finanzstärkeratings, die die finanzielle Solidität von Versicherern bewerten, haben sich – trotz aller berechtigter Kritik an den lizensierten Ratingagenturen – als anerkannte Informationsquelle etabliert“, so Rief. Er untersucht deshalb, inwieweit von Produktbewertern (bzw. sogenannten Produktratern) erstellte „Unternehmensratings“ bei der Analyse der finanziellen Solidität von Versicherern (insbesondere Lebens- oder Krankenversicherer) behilflich sein können, oder skeptisch beurteilt werden sollten.
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