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Nordamerikanische Ratingagenturen bleiben allein maßgebend
Von Dr. Oliver Everling | 24.August 2016
Der EU-Vertrag ermächtigt die Europäische Kommission, im Namen der Europäischen Union auf den internationalen Kapitalmärkten Kredite aufzunehmen. Dabei spielen europäische Ratingagenturen keine Rolle, wie ein Blick auf die Veröffentlichungen der Kommission zeigt:
http://ec.europa.eu/economy_finance/eu_borrower/index_de.htm
Die Europäische Kommission berichtet nur darüber, dass die Bonität der EU von den nordamerikanischen Ratingagenturen Fitch, Moody’s und DBRS mit AAA/Aaa/AAA (stabiler Ausblick) und von Standard & Poor’s mit AA (stabiler Ausblick) beurteilt wird. Die hohen Ratings seien Ausdruck des sehr starken Rückhalts in den EU-Ländern, unter denen einige der größten und höchstentwickelten Industrienationen der Welt sind und die gemeinsam den weltweit größten Wirtschaftsblock bilden.
Die Anleihen sind unmittelbare und unbedingte Zahlungsverpflichtungen der EU, für die alle 28 EU-Mitgliedstaaten haften. „Bei der Investition in eine EU-Anleihe zählt allein die Kreditqualität der EU, denn die Anleihe ist vom Kreditrisiko des von der EU damit finanzierten Darlehens an einen Empfängerstaat völlig abgekoppelt. Der von der EU ausgegebene Schuldtitel ist durch einen vielschichtigen Schuldendienstschutz abgesichert: Die Anleihe wird unabhängig von der Verwendung der damit aufgebrachten Mittel vollständig durch den EU-Haushalt (145,3 Milliarden Euro in Zahlungsermächtigungen für 2014) und in letzter Instanz durch die EU-Mitgliedstaaten garantiert“, berichtet die Europäische Kommission im Internet.
Die EU dürfe keine Darlehen zur Finanzierung eines eigenen Haushaltsdefizits aufnehmen. Durch das Weiterverleihen der aufgenommenen Mittel zu gleichen Konditionen ergebe sich für den EU-Haushalt weder ein Zinsrisiko noch ein Fälligkeits- oder Wechselkursrisiko.
Themen: Anleiherating, Länderrating | Kommentare deaktiviert für Nordamerikanische Ratingagenturen bleiben allein maßgebend
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