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Korrektur eines Geburtsfehlers der Eurozone

Von Dr. Oliver Everling | 29.November 2016

Dr. Christian Ossig vom Bundesverband deutscher Banken fragt nach dem Fortbestehen des Staaten-Bank-Nexus. Ossig spricht auf der 17. Handelsblatt Jahrestagung „European Banking Regulation“ über neue Entwicklungen in der Bankenaufsicht. Ossig weist auf die drei Säulen zur nachhaltigen Sicherung der Stabilität der Eurozone durch die Bankenunion: Einheitlicher Aufsichts- und Abwicklungsmechanismen sowie harmonisierte Einlagensicherung.

„Bankenrisiken machen nicht halt an Ländergrenzen“, so Ossig. Daher sei es folgerichtig, diesen Geburtsfehler der Eurozone zu korrigieren. Die Kapitalunterlegung von Risiken ist die erste Stufe des Abfangens von Risiken. Von 9,6 % auf über 13 % wurde die Kapitalunterlegung nach Angaben von Ossig gestärkt. Zur Stunde verhandele der Baseler Ausschuss über die Ausweitung der Kapitalanforderungen. Ossig zitiert Studien zu Basel IV.

Auch der Baseler Ausschuss konstatiere, dass Deutschland die höchsten Zuwächse verzeichnen würde. Die Wettbewerbsnachteile wären für Deutschland massiv. Die Papiere seien auf der Basis des Status quo nicht akzeptabel. Sollte es keine Einigung geben, empfehle der Verband, die Verhandlungen über das Jahresende hinaus zu führen. Qualiät gehe hier vor Zeitplan. Die Auswirkungen von Basel II seien in fünf Auswirkungsstudien analysiert worden, für Basel IV gab es nur eine Untersuchung.

Ossig sieht in der BRRD die zentrale europäische Antwort auf Risiken: Prävention, frühzeitiges Eingreifen und Abwicklung. „Der Instrumentenkasten ist hinlänglich bekannt“, sagt Ossig, „zentrales Instrument ist die Gläubigerbeteiligung. Nicht nur Eigenkapitalgeber, sondern auch Gläubiger:“ In der Haftungskaskade müsse marktwirtschaftliches Denken wiederbelebt werden. In der BRRD sieht Ossig daher einen wichtigen Schritt in Richtung Wiedereinführung marktwirtschaftlich konformen Verhaltens. Erst wenn eine Klasse von Verbindlichkeiten vollständig herangezogen wurde, kann der nächste Schritt vollzogen werden.

„Die Regulierung wirkt“, meint Ossig feststellen zu können. Er misst dies sowohl an den 5-Jahres-Senior-CDS-Spreads sowie an den Ratings der US-amerikanischen Ratingagenturen. „Letztlich ist entscheidend, dass das neue Abwicklungsregime zu einem deutlichen Abbau der impliziten Garantien geführt hat.“

Ab 1. Januar 2017 sieht Ossig eine rechtssichere Anwendung des Bail-in in Deutschland. Sonsitge unbesicherete Finanzinstrumente und Forderungen, z.B. nicht-strukturierte, Namensschuldverschreibungen, Orderschuldverschreibungen und Schuldscheinarlehen, strukturierte Finaninstrumente und Forderungen, z.B: Zertifikate auf Aktienindizes, Forderungen aus währungsabhängigen Derivaten. „Negative Marktauswirkungen sind nicht zu erkennen gewesen.“ Ossig bemerkt, dass es auch keine Auswirkung auf die Notenbankfähigkeit gab.

Ossig kommentiert den KOM-Vorschlag zur Umsetzung von TLAC („total loss-absorbing capacity“) und Überarbeitung von MREL (Regulatory Technical Standards on minimum requirement for own funds and eligible liabilities). Die Nachrangigkeit bei TLAC-fähigen Verbindlichkeiten sei zwingend. Vertraglicher Nachrang („Tier 3-bonds“), „Bestandsschutz“ für den gesetzlichen Nachrang und nationale Umsetzung der europäischen Vorgaben bis Juli 2017 sind die wesentlichen Punkte, die Ossig hierzu nennt.

Di eVergemeinschaftung der Einlagensicherung auf europäischer Ebene sieht Ossig nicht als erforderlich an. Er warnt vor „moral hazard“. Es gebe keine ausreichen rechtliche , sachliche Grundlage für EDIS. Die Effect Analysis der EU-KoM vom Kotober 2016 sei unzureichend. Die Voraussetzungen für ein EDIS seien nicht erfüllt. Die gesetzlichen Unterschiede in den Mitgliedstaaten müssen zunächst beseitigt werden, fügt Ossig neben weiteren Argumenten hinzu.

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