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Amazon-Rating dient Produktverkauf

Von Dr. Oliver Everling | 11.August 2017

Die Aufnahme von Kundenrezensionen zu fast allen angebotenen Produkten gehört zu den ältesten Prinzipien, nach denen der Online-Händler Amazon seit den 1990er Jahren Empfehlungen entwickelt. Kunden werden nach wenigen Mausklicks in die Lage versetzt, ihr Urteil über Produkte mit Sternen preiszugeben – im günstigsten Fall mit fünf Sternen, im ungünstigsten mit nur einem Stern. Das ordinale Klassifizierungssystem sorgt schnell für Orientierung.

Um Kundenrezensionen oder Kundenantworten erstellen zu können, müssen Rezensenten über ihr Amazon-Konto Artikel für mindestens 50 EUR eingekauft haben. Die Mitgliedschaft bei Amazon Prime und die Nutzung von Aktionsgutscheinen zählen nicht dazu. Bis zu 5 Rezensionen pro Woche können von Kunden auch dann verfasst werden, wenn diese von Amazon nicht mit dem Zusatz „Verifizierter Kauf“ versehen werden können. Die Berechnung der Anzahl erfolgt dabei nach strengen Regeln, von Sonntag 00:00 Uhr bis Samstag, 23:59 Uhr. Die Richtlinie bezieht sich allerdings nicht auf Vine Kundenrezensionen oder Rezensionen zu digitalen oder physischen Büchern, Musik und Videos.

Darüber hinaus müssen Kunden verständlicherweise einige weitere Richtlinien einhalten (http://www.amazon.de/review-guidelines). So dürfen keine Inhalte eingestellt werden, die bedrohend, beleidigend, diffamierend, belästigend, obszön, pornografisch oder anstößig sind. Obszöne oder vulgäre Ausdrücke sind ebenso verboten wie Hass auf oder Intoleranz gegenüber Menschen auf der Grundlage von Rasse, Ethnie, Nationalität, Geschlecht oder Geschlechtsidentität, Religion, sexueller Orientierung, Alter oder Behinderung aus – auch nicht durch die Bewerbung von Organisationen mit solchen Ansichten.

Das Erstellen, Ändern oder Veröffentlichen von Inhalten zu Produkten oder Dienstleistungen von Mitbewerbern, im Austausch für jegliche Art von Vergütung (einschließlich kostenfreie oder vergünstigte Produkte) oder im Auftrag einer anderen Person wie auch das Anbieten oder Verlangen einer Vergütung (einschließlich kostenfreier oder vergünstigter Produkte) für das Erstellen, Ändern oder Veröffentlichen von Inhalten sind ebenso untersagt. Weitere Details ergeben sich aus den genannten Richtlinien (http://www.amazon.de/review-guidelines).

Schließlich sind die Rezensenten aufgefordert, auch auf Nützlichkeit und Relevanz zu achten. Hier fragt sich allerdings, nützlich für wen? Offenbar folgt Amazon hier eigenen Maßstäben. Im Einzelfall weist Amazon die Rezension eines Produktes selbst dann zurück, wenn der Rezensent es mit vier Sternen beurteilt. Da hilft auch kein auf Amazon hochgeladenes Produktfoto, durch das ein Mangel erkennbar und der zur Bestnote fehlende fünfte Stern begründet werden.

Amazon lehnt Rezensionen ohne genaue Angaben von Gründen ab: „Danke, dass Sie eine Kundenrezension an Amazon.de gesendet haben. Ihre Rezension konnte in der gegenwärtigen Form nicht auf der Website veröffentlicht werden. Wir anerkennen Ihren Zeitaufwand und Ihre Kommentare, doch die Rezensionen müssen den folgenden Richtlinien entsprechen.“ Gegen welche Richtlinie im konkreten Fall verstoßen sein sollte, erfahren Kunden nicht. Diese Vorgehensweise eröffnet Amazon Gestaltungsmöglichkeiten. Schließlich vertreibt Amazon eigene, wie auch fremde Produkte.

„Wir empfehlen Ihnen, Ihre Rezension zu überarbeiten und erneut einzusenden“, ermutigt Amazon schreibfreudige Kunden im Falle der Ablehnung einer Rezension. Tatsächlich ist jedoch nicht in jedem Fall vorgesehen, auf neue Versuche von Kunden einzugehen, die ihre Rezensionen überarbeiten oder ihre Urteile revidieren. Gemäß Amazon-Richtlinien können diese Kunden „keine weitere Rezension zum selben Artikel abgeben, selbst wenn diese einen anderen Inhalt hat“ (http://www.amazon.de/review-guidelines).

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