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Ratinglose Kampa-Gruppe im Insolvenzverfahren

Von Dr. Oliver Everling | 10.Juni 2009

„Die KAMPA AG präsentiert sich Investoren bisher ohne Rating. Der Zusammenschluss mit der Hebel Haus GmbH in Alzenau dürfte die Voraussetzungen schaffen, mit einem ansehnlichen Rating einer unabhängigen Agentur an die Öffentlichkeit zu gehen“, war im Everling Internet Newsletter Ausgabe 38/2004 vom 15. September 2004 zu lesen. Zu dem Rating kam es nie, nun ist die Gesellschaft insolvent: Kein Rating ist auch ein Rating. Der Insolvenzverwalter Dr. Werner Schreiber teilt mit, dass per 01. Juni 2009 über die Kampa AG und ihre Konzerntöchter das Insolvenzverfahren eröffnet wurde und Dr. Schreiber als Insolvenzverwalter bestellt wurde. Zugleich wurde vom Gericht ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt.

Am 29. Mai 2009, also unmittelbar vor Eröffnung der Insolvenzverfahren, wurde dem Insolvenzverwalter seitens eines deutsch-schweizerischen Investors ein vorverhandeltes notarielles Kaufangebot unterbreitet, wonach die produzierenden Konzerngesellschaften der Kampa-Gruppe nahezu vollständig im Wege der übertragenden Sanierung von einer zu diesem Zweck vom Käufer vorgehaltenen Auffanggesellschaft übernommen werden sollten. Diese Konzeption war nach Darstellung von Schreiber das Ergebnis einer mehrwöchigen Sondierung sämtlicher potenziellen Investoren, die sich im Insolvenzeröffnungsverfahren bei der vom Insolvenzverwalter hierzu beauftragten M & A-Beratung Jeffries International Ltd., Frankfurt, gemeldet bzw. aktiv angesprochen worden waren. Schreiber: „Zu betonen ist, dass diese Adresse als Ergebnis umfangreicher Vorverhandlungen von insgesamt 69 nationalen und internationalen Investorenanfragen der einzige Übernahmekandidat war, der bereit war, im Rahmen der von der Insolvenzordnung vorgezeichneten Mindeststandards 450 Arbeitsplätze inklusive 38 Ausbildungsplätze zu übernehmen.“

„Leider sind die notwendigen Finanzierungszusagen zur Kapitalausstattung der Auffanggesellschaft sowie hinsichtlich der vereinbarten Kaufpreise und der für die Fortführung des Unternehmens erforderlichen Mittel trotz mehrfacher Ankündigung nach wie vor nicht gewährleistet“, stellt der Insolvenzverwalter fest. Die im Rahmen des Auswahlverfahrens dazu übermittelte Finanzierungszusage einer schweizerischen Großbank „hat sich bedauerlicher Weise zwischenzeitlich als nicht belastbar herausgestellt. Die Annahme dieses Kaufangebots ist damit im begründeten Interesse der Gläubiger und der Arbeitnehmer als nicht mehr realistisch zu bezeichnen.“

Der (mittelbare) Großaktionär der Kampa AG, d. h. die Investmentgesellschaft Triton, hatte neuerdings zur Vermeidung eines endgültigen Auseinanderbrechens der Kampa-Gruppe in Aussicht gestellt, über eine Übernahmelösung aus der Insolvenz zu verhandeln, insbesondere um einen Großteil der Arbeitsplätze zu erhalten. In den vergangenen Tagen wurden daher umfangreiche Verhandlungen mit Triton geführt. Am heutigen Vormittag hat Triton jedoch mitgeteilt, dass über die in Aussicht genommene Übernahme trotz des gegebenen Zeitdrucks jetzt noch nicht entschieden werden kann. Der Insolvenzverwalter ist daher aus insolvenzrechtlichen und arbeitsrechtlichen Gründen gezwungen, unverzüglich die Freistellung der Mitarbeiter der Kampa-Gruppe einzuleiten.

Der Insolvenzverwalter wird nunmehr vorsorglich gleichwohl versuchen, so heißt es aus Minden, für die jeweiligen Standorte bzw. Werke der Kampa-Gruppe auch Einzellösungen zu finden. Soweit solche nicht in Betracht kommen, wird nunmehr das gesamte Anlagevermögen (Betriebsimmobilien, Vorratsgrundstücke, Musterhäuser, Maschinenpark, Markenrechte etc.) zum Einzelverkauf kommen.

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