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Abzinsung künftiger finanzieller Überschüsse
Von Dr. Oliver Everling | 9.Oktober 2008
Eigentümer oder potentielle Investoren sind grundsätzlich an Gewinnentnahmen aus einem Unternehmen interessiert. Diese können aber nicht einfach dadurch ermittelt werden, dass die Planergebnisse der nächsten Jahre schlicht addiert werden, warnt Dr. Werner Albeseder, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Unternehmensberater, geschäftsführender Gesellschafter der Prime Communication & Corporate Finance – Consulting GmbH, Wien: „Vielmehr ist eine Abzinsung der künftigen finanziellen Überschüsse vorzunehmen. Erst die Summe der abgezinsten Beträge ergibt den Unternehmenswert.“
Wenn Plandaten vorliegen, die auch von dem Gutachter als plausibel angesehen werden, beginnt die eigentliche Unternehmensbewertung. Die für künftige Perioden ermittelten finanziellen Überschüsse sind als solche für die Bewertung aber nicht brauchbar, urteilt Albeseder. Die Planwerte sind vielmehr auf den Bewertungsstichtag zu diskontieren, also abzuzinsen, weil es auf den Wert der in der Zukunft liegenden Überschüsse zum Bewertungsstichtag ankommt. Die erst in fernerer Zukunft anfallenden Überschüsse sind wegen zu erwartender Inflation und wegen des jedem unternehmerischen Tun innewohnenden Risikos zu dem in der Gegenwart liegenden Bewertungsstichtag weniger wert als ihr Nominalbetrag verspricht.
Die Abzinsung der geplanten finanziellen Überschüsse erfolgt mittels eines vom Gutacher zu wählenden Kapitalisierungszinssatzes. Dieser Zinssatz soll in der Höhe der Rendite einer risikolosen Alternativinvestition des Eigentümers zuzüglich einer Risikoprämie für das Unternehmer- und Marktrisiko des zu bewertenden Unternehmens gewählt werden. Gemäß des Fachgutachtens KFS BW1 „Unternehmensbewertung“ des Fachsenats für Betriebswirtschaft und Organisation des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder vom 27. Februar 2006 kann in Österreich der Basiszinssatz unter Berücksichtigung der Laufzeitäquivalenz zum zu bewertenden Unternehmen aus der zum Bewertungsstichtag gültigen Zinsstrukturkurve abgeleitet werden.
Alternativ kann auch die am Bewertungsstichtag bestehende Effektivrendite einer Staatsanleihe mit einer Laufzeit von zehn bis 30 Jahren herangezogen werden. Zu dem so ermittelten Zinssatz kommen noch Zuschläge für das Geschäftsrisiko und das Kapitalstrukturrisiko. Unter Anwendung des so ermittelten Abzinsungsfaktors werden die geplanten zukünftigen finanziellen Überschüsse auf den Bewertungsstichtag abgezinst. Der daraus errechnete Unternehmenswert entspricht dann dem Barwert der künftigen Überschüsse.
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