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Aktuelle Entwicklungen der Regulierung
Von Dr. Oliver Everling | 8.März 2017
Zum Thema „Aktuelle Entwicklungen der Regulierung“ spricht auf dem 10. Finanzplatztag der WM Gruppe Christian Bock, Abteilungsleiter der Abteilung Verbraucherschutz in der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Er skizziert die Dimension der aktuellen Herausforderungen aus dem neuen Regierungsregime für den Finanzplatz.
„Gehen Sie von der Anwendbarkeit ohne Übergangsfrist aus“, warnt Bock. Die Richtlinie 2004/39/EG über Märkte für Finanzinstrumente, eine Richtlinie der Europäischen Union (EU) zur Harmonisierung der Finanzmärkte im europäischen Binnenmarkt, Markets in Financial Instruments Directive (MiFID) soll durch Richtlinie 2014/65/EU (MiFID II) ersetzt werden.
Bock spricht das Interesse des Gesetzgebers an, mehr Transparenz über die Preise zu schaffen. Die Probleme macht Bock am Beispiel von Transaktionskosten deutlich, die innerhalb eines Fonds erst anfallen, nachdem der Kunde den Fonds bereits gekauft hat. Solche Kosten seien weder für den Kunden, noch für den Fondsmanager von vornherein zweifelsfrei zu ermitteln.
Schwierigkeiten bereiten auch die verschiedenen Durchführungswege von Finanztransaktionen. So würden Kunden, die sich am Telefon melden, dass ihre Aufträge nicht nach Eingang der Post ausgeführt werden.
Neben der Kostentransparenz gehe es bei MiFID auch um die „Product Governance“. Früher habe man in erster Linie auf den Point of Sale fokussiert. Der Hersteller soll die mit dem Produkt verbundenen Interessenkonflikte benennen, der Vertrieb soll außerdem eine bewusste Entscheidung treffen, ob er ein Produkt in den Vertrieb aufnehme.
Die Ausführungen von Bock lassen erahnen, welche ungeheuren Dokumentationserfordernisse auf jeden Finanzdienstleister zukommen. Indem der Gesetzgeber verlangt, dass in jeder Phase und in jedem Produktstadium „bewusste“ Entscheidungen getroffen werden, werden alle Beteiligten zur ständigen Rechenschaft mit dem damit verbunden Aufwand gezwungen.
Bock lässt durchblicken, dass mit den neuen Anforderungen auch Kosten verbunden sein werden. Hersteller und Vertrieb seien zur Zusammenarbeit am Zielmarkt aufgerufen. Standardisierung sei dazu ein Schlüssel. „Gegebenenfalls müssen neue Kommunikationsmöglichkeiten geschaffen werden. Keiner bestreitet, dass das nicht trivial ist.“
Der Gesetzgeber erlaube es der BaFin, auch direkt Produkte und Vertriebe zu verbieten. „Die BaFin steht nicht für eine schulmeisterliche Aufsicht mit Reagenzglas. Das heiße aber nicht, dass die BaFin mit allem einverstanden ist, was das Emissionsrecht hergibt.“ Das Kleinanlegerschutzgesetz sei ein deutliches Bekenntnis zum Schutz des Kleinanlegers. Die BaFin führe eine sektorübergreifende Aufsicht durch.
Zur zunehmenden Regulierungsdichte komme der technologische Wandel. Der „Digital Native“ erledige seine Finanzgeschäfte nicht mehr in verschwiegenden Räumen, sondern oft auf dem Wege nebenbei. „Welche Person wird aber z.B. bei algorithmischen Beratern eingetragen?“
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