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„Baselei“ geht in Runde 3

Von Dr. Oliver Everling | 26.April 2013

Das Seminar der Theodor-Heuss-Akademie in Gummersbach mit dem Titel “Basel III” startet mit einem provokanten Vortrag ins Thema. Prof. Dr. Helmut Roland, u.a. Vorsitzender des Bundesverbandes der Ratinganalysten und Ratingadvisor e.V., nimmt zu den geplanten Änderungen von Basel III Stellung und erläutert die Auswirkungen auf Kreditinstitute und die Finanzierungsmöglichkeiten von Unternehmen. Die Veranstaltung wurde von der Wirtschafts- und Finanzjournalistin Petra Hoffknecht, Dipl.-Volkswirtin, moderiert, lange Korrespondentin des Handelsblattes.

Seit 1988 wird das Kreditvolumen einer Bank anhand der Höhe des Eigenkapitals reguliert. Mit den veränderten Finanzmarktstandards von 2004 wurde die Eigenkapitalunterlegung gewichtet nach Maßgabe des individuell gemessenen Ausfallrisikos, das mit bankinternen Ratings gemessen wird. Roland skizziert die Entwicklung der Rechtslage für Kreditinstitute, die in den neuen Maßnahmen im Rahmen von Basel III mündeten. “Basel II setzt auf Basel III auf, viele Regelungen bleiben erhalten”, macht Roland klar.

Roland zieht nach der Finanzkrise eine nüchterne Bilanz: “Die Eigenkapitalaussicht war unzureichend, die Bankenaufsicht nicht wirksam und Transparenz war auch nicht angesagt”, sagt Roland. “Basel II war ein ‘Flop’”, so das eindeutige Urteil von Roland mit Blick auf die drei Säulen von Basel II, die lange die Diskussion um das neue Bankenaufsichtsrecht beherrschten und als Garanten dafür gesehen wurden, dass einen Finanzkrise, wie sie weltweit nach Inkrafttreten von Basel II zu verkraften war, nicht eintreten würde.

Durch Basel III werde nun versucht, mehr Qualität und Quantität beim Eigenkapital zu erreichen, berichtet Roland. Roland geht auf Einzelheiten der neuen Regulierung ein. “Die Ausweitung des regulatorischen Eigenkapitals dürfte für viele Banken sehr begrenzt sein”, stellt Roland fest und folgert, dass die Kreditpolitik der Banken folglich zur Überprüfung gezwungen sei. Um die verminderte Intensität der Nutzung des Eigenkapitals auszugleichen, würden die Banken künftig noch stärker auf auskömmliche Zinsmargen fixiert sein. “Die Bereitschaft zum Abschluss langfristiger Darlehensverträge könnte abnehmen”, prognostiziert Roland.

Roland sieht in der Prozyklizität von Basel II, “die wir möglicherweise genauso nach Basel III sehen werden”, unterstreicht Roland, einen gravierenden Kunstfehler. Die Eigenkapitalunterlegung sei “risikoadjustiert” vorzunehmen. Wenn das Eigenkapital der Banken “vollbeschäftigt” sei, dann befinde sich der Finanzsektor in einer Gleichgewichtssituation. Wenn sich die Ausfallrisiken aber gleichzeitig in einem Land maßgeblich verschlechtern, muss kurzfristig von allen Instituten mehr Eigenkapital unterlegt werden, wenn das bisherige Geschäftsvolumen aufrechterhalten werden soll. “Plötzliche restriktive Kreditpolitik des gesamten Bankensektors bringt die Realwirtschaft in Gefahr und eine Kreditklemme droht.”

Roland hält einen gesicherten Rückgriff auf zusätzliches regulatorisches Eigenkapital für hilfreich, wenn Wirtschaftszyklen “vorübergehend” die Ausfallrisiken der Adressen ansteigen lassen. Basel III sieht dies nicht vor. Der Vorschlag von Roland zielt auf die Deckung des zusätzlichen Eigenkapitalbedarfs in solchen Ausnahmesituationen durch eine Art obligatorischer „Eigenkapitalrückdeckungversicherung“, die etwa vergleichbar wie eine Rückversicherung wirkt.

Sodann weist Roland auf ein weiteres Problem im Zusammenhang mit der Bonitätsbeurteilung von Unternehmen durch Kreditinstitute hin. “Bankinterne Ratings sind nur begrenzt geeignet, individuelle Bonitätsrisiken zu messen”, führt Roland eine weitere These an. “Bankinterne Ratings sind eigentlich gar keine Ratings”, provoziert Roland, “mit ihnen erfüllen Banken nur eine aufsichtsrechtliche Verpflichtung”. Die Verwendung der speziell für diese Aufgabe strukturierten und (nur) für diesen Zweck geeigneten bankinternen Ratings auch zur Risikoklassifizierung und Bonitätsbeurteilung der einzelnen Unternehmenskredite gemäß MA/Risk führe leicht zu Fehleinschätzungen der Bonität bei auftretenden Konjunkturzyklen.

Roland hält hier insbesondere den vorgeschriebenen Aussagehorizont (1 Jahr) und die sofortige Anpassung von Ratings in Zyklen (Bewertung „at the point“) bei den bankinternen Ratings zur Beurteilung der Bonität eines konkreten Unternehmens für ungeeignet. Diese Methodik sei speziell auf die eigentliche Aufgabe bankinterner Ratings, die Eigenkapitalunterlegung der Banken der Aufsicht nachzuweisen, abgestimmt. Zur Beurteilung der Bonität eines konkreten Unternehmens sei die Methodik der Ratingagenturen, die ihren Bonitätsurteilen einen Zeithorizont von drei bis fünf Jahren unterlegen und die Beurteilung der Bonität eines konkreten Unternehmens im Verlauf von Zyklen eher konstant halten, fachlich eindeutig vorzuziehen. Interne Ratings werden dagegen laufend an sich verändernde Bedingungen, die Konjunktur angepasst. Dies impliziere die Gefahr, dass Bonitäten im Aufschwung zu positiv und im Abschwung zu negativ eingeschätzt würden. Darauf fußende Kreditentscheidungen gingen sowohl zu Lasten der Banken als auch der Unternehmen.

Roland rät den Verantwortlichen in den Kreditinstituten, sich nicht allein auf das bankinterne Rating zu stützen, sondern auf Basis einer soliden betriebswirtschaftlichen Analyse zu entscheiden. Den Unternehmern legte er ans Herz, diesen Prozess durch eine transparente, aktive Finanzkommunikation zu unterstützen. Dies sei das sicherste Mittel, seine Finanzierung „durchzubringen“. Qualifizierte Rating Advisor könnten den Unternehmen hier wertvolle Hilfe leisten.

Themen: Bankinternes Rating, Kreditrating | Kommentare deaktiviert für „Baselei“ geht in Runde 3

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