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BdRA sieht Schritt zu mehr Verlässlichkeit von Ratings
Von Dr. Oliver Everling | 14.November 2008
Der Bundesverband der Ratinganalysten und Ratingadvisor (BdRA) begrüßt den Vorschlag der Europäischen Kommission, einen verlässlichen rechtlichen Rahmen für Ratingagenturen zu schaffen. Der Verband sieht darin geeignete Maßnahmen, die zur Bewältigung der Finanzkrise beitragen können, in dem wichtige Voraussetzungen geschaffen werden, um das Vertrauen des Marktes wiederherzustellen und den Anlegerschutz zu gewährleisten.
Seit Gründung des Vereins setzt sich der BdRA für die Einhaltung ethischer und fachlicher Mindestanforderungen durch Ratingagenturen und ihre Analysten sowie durch Ratingadvisor ein. Alle Mitglieder des Berufsverbands verpflichten sich schon im Rahmen ihrer Mitgliedschaft, seit 1999 gültige Grundsätze des Unternehmensratings anzuerkennen und einzuhalten. Diese stellen hohe qualitative Anforderungen an die Unabhängigkeit, Neutralität, Transparenz und Ordnungsmäßigkeit von Ratings.
Der Bundesverband hat sich stets für das Prinzip der Freiwilligkeit eingesetzt, sich den strengen Grundsätzen im Rating zu unterwerfen. In gleicher Überzeugung hat auch die Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden, IOSCO, gehandelt, indem sie einen internationalen, freiwillig einzuhaltenden Verhaltenskodex aufgestellt hat. Diese Form der Regulierung führte aber im Ergebnis nicht dazu, dass die Ratingagenturen die Investoren über die tatsächlichen Risiken informierten. Dies ist insbesondere auf methodische Schwächen bei der Einschätzung künftiger Risiken zurück zu führen. Aus diesem Grund schreibt die Europäische Kommission den beteiligten Ratingagenturen Mitverantwortung für das Entstehen und das Ausmaß der Finanzkrise zu.
Die von den nationalen Regierungen erwartete und von der EU-Kommission angestrebte gesetzliche Regulierung von Ratingagenturen erscheint daher auch dem Bundesverband als unvermeidbare Konsequenz auf die offen gelegten Schwächen. Schließlich möchte und kann sich keine Regierung – und auch nicht die EU-Kommission – „Sorg- und Verantwortungslosigkeit“ vorwerfen lassen, wenn später einmal neue Probleme im Zusammenhang mit der Bewertung von Kreditrisiken auftreten sollten. Andererseits zeigen die hohe Entschlossenheit der EU-Kommission und die Art ihrer Vorschläge, dass Ratings heute am Kapitalmarkt als schützenswertes, ja unverzichtbares Instrument zur Beurteilung von Kreditrisiken angesehen werden.
Der Bundesverband ist der Überzeugung, dass sich verlässliche Ratings in den nächsten Jahren zunehmend stärker auch außerhalb von Kapitalmarktfinanzierungen im Mittelstand durchsetzen werden, um z. B. Geschäftspartnern gegenüber die Bonität des Unternehmens nachzuweisen.
Der BdRA unterstützt daher das Anliegen der Kommission sicherzustellen, dass die in der EU verwendeten Ratings unabhängig, objektiv und erstklassig sind. Ein gemeinsamer, gleich anzuwendender rechtlicher Rahmen in allen Mitgliedstaaten für alle in der EU tätigen Ratingagenturen ist von entscheidender Bedeutung, um das Vertrauen in die Finanzmärkte wiederherzustellen und Finanzierungsmöglichkeiten für die breitere Wirtschaft offen zu halten.
Dem Berufsverband ist die Qualifikation der Ratinganalysten ein besonderes Anliegen. Ratings sind qualitativ nur so gut wie die Analysten, von denen sie erstellt werden. Daher kommt es auf die Qualifizierung und Prüfung von Ratinganalysten an. Der BdRA setzt sich daher dafür ein, für besonders geprüfte Ratinganalysten eine gesetzlich geschützte Bezeichnung „Certified Rating Analyst“ als europaweites Gütesiegel zu schaffen.
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