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Bußgelder gegen Meinungsäußerungen

Von Dr. Oliver Everling | 24.Juli 2018

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat die Danske Bank, die Nordea Bank, die SEB, die Svenska Handelsbanken und die Swedbank jeweils mit 495.000 Euro belegt und fünf öffentliche Bekanntmachungen wegen fahrlässiger Verletzung der EU-Verordnung über Ratingagenturen (CRAR) herausgegeben. Die ESMA stellte fest, dass die fünf Banken die CRAR verletzt haben, indem sie Ratings ausgestellt haben, ohne von der ESMA dazu autorisiert worden zu sein.

Ratings sind Meinungsäußerungen und keine wissenschaftlich belegbare Tatsachenbehauptungen, soweit sie sich auf die vermutete zukünftige Zahlungsfähigkeit von Emittenten oder Emissionen beziehen und nicht eine bereits eingetretene Insolvenz konstatieren. Mit der Verhängung von Bußgeldern wird ein Schwachpunkt der EU-Regulierung über Ratingagenturen deutlich, da sie letztlich Meinungsäußerungen mit Bußgeldern bestraft.

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