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Covered Bond-Privilegien bestätigt
Von Dr. Oliver Everling | 30.März 2011
Die vorteilhafte Behandlung ausgewählter Covered Bonds unter Basel III wird von Moody!s unterstützt, stellt Michael Spies vom DZ BANK Research in den „Strategie Credits“ fest, einer Research-Publikation der DZ BANK. Bereits im Januar des laufenden Jahres kündigte der deutsche Pfandbriefverband in Zusammenarbeit mit der dänischen Vertretung Realkreditrådet an, sich für eine privilegierte Behandlung bestimmter Covered Bonds im Rahmen der neuen Liquiditätsregeln des Basel-III Regelwerks und deren Anerkennung als Level 1 Assets einzusetzen.
Als Merkmale, die für eine vorteilhaftere Behandlung ausgewiesen werden müssen, wurden von den beiden Verbänden, die unter anderem von ihren schwedischen, norwegischen und polnischen Kollegen unterstützt werden, folgende Eigenschaften vereinbart, berichtet Spies: Die Mindestgröße des Covered-Bond-Marktes in der jeweiligen Jurisdiktion muss 50 Mrd. Euro überschreiten. 25% aller von Finanzinstituten emittierten Anleihen müssen Covered Bonds sein. Das Mindestvolumen ausstehender Covered Bonds muss größer als 15% des nationalen Bruttoinlandsprodukts betragen.
Die vorrangige Abstellung auf die Größe bei der Kriterienauswahl wurde mit den Entwicklungen der Covered-Bond-Märkte innerhalb der Krise begründet: Demnach waren die Märkte für gedeckte Anleihen der Länder Deutschland, Frankreich, Dänemark und Schweiz sehr viel krisenresistenter als andere und konnten immer eine gewisse Grundliquidität bereitstellen.
„De facto hätten 2010 die Länder Deutschland, Dänemark, Irland, Luxemburg, Schweden und Spanien die Erfüllung der genannten Merkmale einhalten können. Die Besserstellung soll sich nach Ansicht des VdP folgendermaßen darstellen: Jene Covered Bonds, die die Kriterien erfüllen, werden als Level 1 Assets behandelt und müssen damit einhergehend keinen Haircut hinnehmen und können mehr als 40% des Liquiditätspuffers ausmachen“, berichtet Spies.
Gleichzeitig würde dies natürlich für Emittenten aus Ländern, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen werden, einen bedeutenden Wettbewerbsnachteil darstellen. Eine Fallentscheidung auf der Emittentenebene wäre in den Augen der Kritiker sinnvoller, skizziert die DZ BANK die Diskussion. Dass Frankreich in diesem Streit neutral bleibt zeigt nach Ansicht von Spies, dass dieser Vorstoß bei Weitem nicht von allen vermeintlich sicheren Covered-Bond-Emittenten getragen wird.
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