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Definition von Kommunalratings

Von Dr. Oliver Everling | 7.Februar 2013

„Bei Kommunalratings handelt es sich um Ratings, die von Banken oder Ratingagenturen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Kommunen durchgeführt werden.“ So definiert Dr. Thomas Keidel, Leiter des Bereiches Financial Market Relations im Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) den Begriff „Kommunalrating“ im gleichnamigen Buch (Artikel-Nr. 22.485-1200, ISBN 3-86556-353-8), das im Bank-Verlag, Köln, erscheint.

Die angelegtenKriterien seien dabei sehr unterschiedlich. „Das Ergebnis der Bonitätsbewertung der einzelnen Kommune kann Auswirkungen auf das Interesse von Banken an Finanzierungsgeschäften mit der entsprechenden Kommune haben“, zeigt Keidel die Rolle von Kommunalratings auf. „Darüber hinaus kann das Ratingergebnis die Kreditkosten beeinflussen.“

Bereits heute gibt es bei kommunalen Unternehmen einen Zusammenhang zwischen Kreditkosten und Ratingergebnis. „Zwar werden bei diesen Unternehmen die kommunalen Besonderheiten berücksichtigt, die Bonitätsbeurteilungen erfolgen aber nach den gleichenMaßstäben wie bei anderen ‚Corporates‘. Das Vorhandensein einer kommunalen Bürgschaft oder die Frage,“ schreibt Keidel, „ob es sich bei den seitens des Unternehmens wahrgenommenen Aufgabenum Pflichtaufgaben handelt, werden entsprechend berücksichtigt und fließen in die Beurteilung ein.“

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