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Kapitaler Verlust der DF Deutsche Forfait AG
Von Dr. Oliver Everling | 29.August 2014
Welche Entwicklungen Anleger zu gewärtigen haben, die in Unternehmen mit CCC Rating investieren, zeigt die Meldung des Vorstands der DF Deutsche Forfait AG: Dieser hat bei der Aufstellung der Monatsbilanz per Juli 2014 sowie der Hochrechnung des Monatsergebnisses für August 2014 festgestellt, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der DF Deutsche Forfait AG eingetreten ist. „Maßgeblich für die Berechnung des Verlustes ist der nach handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellte Einzelabschluss der Gesellschaft“, heißt es in der Pressemitteilung der Gesellschaft.
Der Verlust sei entstanden, da die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft seit der Aufnahme auf die Sanktionsliste des US-amerikanischen Office of Foreign Assets Control (OFAC) Anfang Februar 2014 erheblich eingeschränkt sei. Die fehlenden Erträge konnten durch die eingeleiteten Sparmaßnahmen nicht kompensiert werden. Zusätzlich seien hohe einmalige Beratungsaufwendungen im Zusammenhang mit dem OFAC Listing entstanden. „Der Vorstand wird unverzüglich für den 14. Oktober 2014 eine Hauptversammlung einberufen,“ kündigt die Gesellschaft an, „um gemäß § 92 Abs. 1 AktG den Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals anzuzeigen.“
Die DF Deutsche Forfait AG arbeite weiterhin intensiv daran, eine Streichung von der Sanktionsliste zu erreichen, um die Gesellschaft schnellstmöglich wieder handlungsfähig zu machen.
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