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Diskussion um WPs in den Niederlanden

Von Dr. Oliver Everling | 23.April 2008

„Prof. Dr. Jaap Koelewijn ist ein renommierter Professor an der Nivra Nyenrode University in den Niederlanden“, stellt Fritz Witt von der URA Rating Agency B.V. Professor Koelewijn vor, der vor seiner wissenschaftlichen Karriere bei verschiedenen Großbanken die Research Abteilungen für die Anlageberatung leitete. Auch war er bei der holländischen Bankenaufsichtsbehörde AFM verantwortlich für die Aufsicht der verschiedensten Finanzprodukte bei allen holländischen Banken.

„Er ist eine Autorität in Holland in Bezug auf Corporate Governance und Risikomanagement im Bankenbereich. Seit Anfang dieses Jahres setzt er sich ein für strukturelle Schulungen von Rating Advisors und Rating Analysten. Er ist der Vorsitzende des Beirats der Stiftung NIRA, die die Fachtechnischen Bedingungen für diese Schulungen feststellt“, bereichtet Witt.

Koelewijn schreibt seit vielen Jahren im „Finanicieel Dagblad“, dem holländischen Equivalent zum deutschen Handelsblatt, in jeder Samstagsausgabe seinen Kommentar zu aktuellen Themen. Ein sehr aktuelles Thema in Holland ist augenblicklich die Frage „Sollten die großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften den internationalen Ratingagenturen Standard & Poor’s und Moody’s Konkurrenz machen?“.

Eine der Fragen, die man sich hierbei stellt, ist, ob ein Wirtschaftsprüfer hierfür geeignet ist. Hat er die erforderliche Ausbildung, Erfahrung und vor allem kommt er nicht mit seinen Berufsregeln in die Klemme? Hierüber diskutieren nicht nur die Wirtschaftprüfer selber, sondern auch die Ratingagenturen.

Der Geschäftsführer des OK Rating Instituts, Willem Okkerse, reagierte sofort nach Aufflammen der Diskussion: Er beschrieb seine Erfahrung mit Wirtschaftsprüfern, dass bei einem Test mit 65 Wirtschaftsprüfern von 10 Unternehmen „kein einziger im Stande war, Ausfälle zu erkennen“.

Der Grund gemäß Okkerse war: “ WPs schauen nur in die Vergangenheit“. Okkerse weist darauf hin, dass Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in verschiedenen Fällen gemäß ihren eigenen Berufsregeln keine Informationen nach Bilanzdatum nutzen dürfen. „Somit hat ein WP überhaupt keine Erfahrung mit Prognosen, wo er sich mit zukünftigen Trends auseinandersetzen muss“, sagt Okkerse.

Tatsächlich sind auch in Deutschland namhafte Wirtschaftsprüfungsgesellschaften damit aufgefallen, noch kurz vor Unternehmenszusammenbrüchen Bilanzadressaten mit ihren Testaten irregeführt zu haben. „Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns“, schrieb beispielsweise in noch am 4. Juni 2007 KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Jahresabschluss der IKB Deutsche Industriebank.

„Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Die Prüfung der KPMG hatte zu keinen Einwendungen geführt. Die KPMG als Abschlussprüfer hatte ihren Bestätigungsvermerk uneingeschränkt erteilt und hingenommen, dass sich die Leser des Jahresabschlusses kein zutreffendes Bild über die IKB machten.

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