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EAFP – Workshop: Prüfpflicht für Finanzberater / Finanzvermittler
Von Dr. Oliver Everling | 2.Dezember 2013
Ab dem Jahr 2014 sind alle nach § 34 f GewO registrierten Finanzberater / Finanzvermittler verpflichtet, einen gem. § 24 FinVermV zugelassenen Prüfer mit der jährlichen Prüfung zu beauftragen. Der Prüfbericht muss dann innerhalb des Jahres 2014 der zuständigen Aufsichtsbehörde (Gewerbeamt, IHK, o. a.) vorgelegt werden. Die Prüfungsinhalte und das Prüfungsverfahren sind an die einschlägigen Regelungen des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) und korrespondierende Verordnungen angelehnt.
Die Europäische Akademie für Finanzplanung GmbH & Co. Privatakademie für Finanz- und Informationswissenschaft KG aus Bad Homburg v.d.H. Der bietet dazu eine Veranstaltung an. Der EAFP Workshop soll die notwendigen Hinweise zur Vorbereitung der erforderlichen Informationen für die Durchführung der Prüfung geben.
Die Themen:Jährliche Prüfpflicht für Anlageberater (gem. § 24 FinVermV); Prüfungsanforderungen für Anlageberatung nach § 34 f (GewO); Prüferauswahl. Das detaillierte Programm und Anmeldeformular findet sich hier
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