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EEG-Reform aus Entwicklungsperspektive für Windparks
Von Dr. Oliver Everling | 11.Juni 2014
Prof. Dr. Ulf Moslener, Head of Research, Frankfurt School – PNEU Collaborating Centre for Klimate & Sustainable Energy Finance, fürt in die „Renewable Energy Finance 2014″ Konferenz in Frankfurt am Main ein. Moslener kommentiert die Transaktionen weltweit in 2013, die auf 268 Mrd. US$ beziffert werden können.
Heiko Wehrhahn, Leiter Projektfinanzierung, juwi Energieprojekte GmbH, lobt das Interesse von Banken, insbesondere auch lokaler Banken unter Einbeziehung ihrer Mutterinstitute, die auch unter dem geplanten EEG 2.0 hohes Interesse an Finanzierungen von Windparks signalisieren würden. Trotz vorübergehender EEG-Unsicherheit sieht Wehrhahn eine hohe Nachfrage nach Finanzierungen für Windparks, denn diese hätten ein attraktives Risikoprofil. In den Bereichen Solar und Bio zeige sich ein deutlich reduziertes Geschäftsvolumen. Im Offshore Bereich sei das Risiko deutlich höher, das einen geringeren Deal Flow zur Folge habe.
Das Jahr 2014 sehe ähnliche Finanzierungsprozesse wie 2013: Meist Einsatz von KfW Mitteln unter dem Programm Rneuerbare Energien, Programmteil Standard, 270, 20/3/10, Zwischenfinanzierung Mehrwertsteuer und Avalrahmen. Die Zinsbindung beschränke sich auf 10 Jahre, die Laufzeit auf 16 bis 18 Jahre. Wehrhahn unterstreicht, dass die historisch niedrigen Zinsen der Wirtschaftlichkeit helfe. Steigende Zinsen könnten das Bild ändern. In einem Beispiel zeigt er, dass eine einprozentige Zinssteigerung den Projektwert um 6 % vermindern würde.
Übergangsregelung, Vergütung und Direktvermarktung sind wichtige Themen. Denn bislang gibt es noch keine Verbesserung gegenüber dem Referentenentwurf in Bezug auf die Übergangsregelung. Das EEG Änderungsrisiko trage der Projektentwickler.
Die Auswirkung der Vergütung in 2015 hänge stark von den Windverhältnissen am Standort ab. Der Repowering Bonus werde ersatzlos gestrichen, sie auch der SDL Bonus nicht verlängert werde. Die Managementprämie sei mit in die EEG Vergütung eingepreist.
„Beim Debt Sizing sehen wir keine großen Unterschiede. Bei einem Nettoreferenzertrag von 80% oder geringer wird mit der Anfangsvergütung auf 20 Jahre gerechnet. Im Ergebnis sind gleiche Kreditlaufzeiten in Abhängigkeit der Wirtschaftlichkeit wie unter dem bisherigen EEG möglich. Bei einem Referenzertrag größer 80% kann sich die Kreditlaufzeit deutlich verkürzen, wenn von der Bank nach Ablauf der Anfangsvergütung mit der Grundvergütung gerechnet wird“, erläutert Wehrhahn.
Der Anlagedruck bei den Investoren sei groß, daher sei vom Nachfragerückgang aufgrund EEG 2.0 bislang wenig zu spüren.
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