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Eine Lektion mehr – Société Générale
Von Dr. Oliver Everling | 24.Januar 2008
Die Verlustmeldung der Société Générale führt erneut – nach ähnlichen Fällen bei anderen Banken – vor Augen, dass die bisherigen, primär auf der Tätigkeit von Beamten der Bankenaufsicht beruhenden Systeme der Überwachung von Banken nicht ausreichen, um Vertrauensverluste bei Banken zu vermeiden und die Stabilität des Finanzsystems zu sichern. Die Meldung der Bank über Verluste in Höhe von rund 4,9 Mrd. Euro, die durch die betrügerischen Aktivitäten eines einzelnen Mitarbeiters bewirkt worden sein sollen, dokumentiert das Versagen interner wie auch externer Kontrollmechanismen.
Nur durch die angekündigte Kapitalerhöhung verhindert die Bank eine drastische Kürzung ihres Credit Ratings. So reagierte beispielsweise Fitch Ratings moderat mit einer Kürzung des Emittentenausfallratings (IDR) um nur ein Notch von AA auf AA-. Das Unterstützungsrating bleibt mit „1“ auf höchstem Niveau. So darf davon ausgegangen werden, dass alle Schwierigkeiten der Société Générale aufgefangen werden und jeder Anspruch von Gläubigern gegen die Bank erfüllt wird.
Die Tätigkeit von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften reicht nicht aus, um Fälle wie diesen zu verhindern. Ebenso ist die Bankenaufsicht überfordert, kriminelle Machenschaften einzelner Mitarbeiter aufzudecken. Da die Bankenaufsicht wesensgemäß nur Mindeststandards im Bankwesen durchsetzen kann, fehlen für das einzelne Institut wirksame Anreize, darüber hinaus Überwachungs- und Kontrollsysteme stets fortzuentwickeln und damit die Solvenz der Bank zu sichern.
Bei ihren Credit Ratings für Banken sehen sich unabhängige Agenturen insbesondere auch durch die Unterstützungsmechanismen abgesichert, die einem Zusammenbruch von Banken entgegenwirken. Daher ist es bei diesen Ratings für die Ratingagenturen nicht zwingend erforderlich, auch die internen Kontrollsysteme im Detail zu durchleuchten, ganz abgesehen davon, dass die den Ratingagenturen zufließenden Ratinggebühren nicht ausreichen würden, um die Kosten eines solchen Prozesses zu tragen.
Daher können hier nur die auf Corporate Governance Ratings spezialisierten Agenturen einen Beitrag leisten. Gegenstand des Corporate Governance Ratings ist die Qualität der Unternehmensführung und Kontrollmechanismen, die zur Wahrung der Interessen aller Beteiligten des Unternehmens beitragen. Der Fall der Société Générale zeigt, dass interne Maßnahmen nicht ausreichen und externe Agenturen einen Beitrag leisten müssen, um Unstimmigkeiten rechtzeitig aufzudecken. Die dafür notwendigen Ansätze sind von den spezialisierten Agenturen weiter zu verfeinern.
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