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Erste von TÜV Rheinland zertifizierte FFP2-Masken
Von Dr. Oliver Everling | 27.Januar 2021
Ohne Atemschutzmasken geht es weder in Deutschland noch in Europa: Ein Ende des steigenden Bedarfs ist aufgrund der aktuellen Entwicklung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie nicht absehbar. Vor diesem Hintergrund hat der weltweit tätige Prüfdienstleister TÜV Rheinland jetzt erstmals Atemschutzmasken der Schutzklasse FFP2 für den europäischen Markt zertifiziert. Das Zertifikat hat als Hersteller die EPG-Pausa GmbH aus Rheinland-Pfalz mit der Inhaberin und Geschäftsführerin Wei Hong erhalten. Das traditionsreiche Unternehmen produziert die Atemschutzmasken in seinem Werk im rheinland-pfälzischen Eichelhardt. Die Zertifizierung von TÜV Rheinland basiert auf den Vorgaben der maßgeblichen Verordnung 2016/425 für so genannte Persönliche Schutzausrüstung.
Ralf Scheller, Vorstandsmitglied der TÜV Rheinland AG: „Aktuell ist der Bedarf an Atemschutzmasken durch die Corona-Pandemie extrem hoch. Diese Masken sollen Gesundheit schützen. Umso wichtiger ist es, in der Prüfung von Produkten die Sicherheit und Qualität in den Vordergrund zu stellen. Wir wollen als unabhängiger Prüfdienstleister dazu beitragen, dass Produkte verfügbar sind, die den Erfordernissen der Normen und Verordnungen ebenso entsprechen wie denen des Marktes. Deshalb werden wir weiter in die Prüfung von persönlicher Schutzausrüstung investieren.“ Erkennbar sind von TÜV Rheinland zertifizierte Masken an der Kennzeichnung „CE 1008“.
Auch für die Unternehmensgruppe Stolfig als Hersteller der Masken steht verlässliche Produktqualität im Vordergrund: „Wir freuen uns, mit dem Aufbau einer regionalen Maskenproduktion für FFP2 und OP-Masken in Deutschland, die Versorgungssicherheit zu verbessern und damit den aktuellen Bedarf der Kunden zu bedienen. Wir sehen es als sinnvolle Ergänzung zu unserem Standard-Produktspektrum, in dem wir Entwicklung für den Leichtbau mit Modellbau, Leichtmetallgießerei, CNC-Bearbeitung, Blechumformung, Oberflächenbeschichtung und Baugruppen anbieten. Die Zusammenarbeit zwischen der örtlichen Wirtschaftsförderung, der Regierung, dem TÜV Rheinland und dem Mittelstand, hat hier sehr gut funktioniert“, so Peter Stolfig, Geschäftsführer der Stolfig Group Leichtbau GmbH.
Die Prüfung der neuen FFP2-Masken haben die Fachleute von TÜV Rheinland in den eigenen Speziallaboren vorgenommen. Im Rahmen der erforderlichen Prüfungen werden eingehend unter anderem das Material, die Verpackung, Produktkennzeichnungen und -beschreibungen sowie insbesondere Durchlass des Filtermediums, Atemwiderstand und Leckage der Masken überprüft.
Im Vordergrund steht dabei die Wirksamkeit des Schutzes: Partikelfiltrierende Masken (Filtering Face Piece, FFP) werden je nach Durchlässigkeit des Filters auch als FFP1-, FFP2- oder FFP3-Maske bezeichnet. Dabei wird die Filterleistung des Maskenmaterials anhand der europäischen Norm DIN EN 149 zum Schutz vor partikelförmigen Schadstoffen mit Aerosolen getestet: FFP2-Masken, wie TÜV Rheinland sie nun zertifiziert hat, müssen mindestens 94 Prozent der Aerosole in der Prüfung filtern. Die FFP-Masken dienen dem Eigenschutz vor Tröpfchen und Aerosolen. Solche Masken gelten – anders als medizinische Gesichtsmasken – nicht als Medizinprodukt, sondern als persönliche Schutzausrüstung. Zertifiziert werden dürfen solche Produkte nur durch eine von der Europäischen Union (EU) anerkannte Benannte Stelle. Dies ist im vorliegenden Fall die TÜV Rheinland InterCert für die EU.
Durch den Status als Benannte Stelle ist TÜV Rheinland mit seinem Verbund eines weltweiten Labornetzwerks ein wichtiger Anlaufpunkt für alle Unternehmen, die partikelfiltrierende Masken herstellen oder vertreiben. Dabei verfügt der unabhängige Prüfdienstleister international über spezialisierte Labore zur Prüfung persönlicher Schutzausrüstung. Nach erfolgreicher Zertifizierung können die Hersteller ihre Produkte mit einer CE-Kennzeichnung versehen und als persönliche Schutzausrüstung auf den europäischen Markt bringen. Für die Zertifizierung durch die Fachleute des internationalen Prüfdienstleisters müssen die Produkte den Vorgaben der maßgeblichen Verordnung 2016/425 für Persönliche Schutzausrüstung entsprechen.
Mit dem CE-Kennzeichen erklären Produzenten selbst, dass ihr Produkt, in diesem Fall die Atemschutzmasken, alle rechtlichen Anforderungen der EU erfüllt. Nach dem CE-Zeichen folgt eine vierstellige Nummer, die die jeweilige Prüforganisation anzeigt – bei TÜV Rheinland beispielsweise die „1008“. Käuferinnen und Käufer sollten ferner unter anderem darauf achten, dass auf der Verpackung oder dem Produkt eine Herstellerangabe vorhanden ist. Auch müssen die Masken über ein Haltbarkeitsdatum verfügen. Dieses Datum gibt an, wie lange die Filterleistung bei sachgerechter Verwendung mindestens gewährleistet wird. Schließlich sind die Gebrauchshinweise genau zu beachten, damit die Masken ihre Schutzwirkung ideal entwickeln können.
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