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ESMA verlangt mehr Geld von den Beaufsichtigten
Von Dr. Oliver Everling | 29.Januar 2021
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) leitet eine öffentliche Konsultation zur Überarbeitung der delegierten Verordnung über Gebühren ein, die den Ratingagenturen in Rechnung gestellt werden. Die Aufsicht über Ratingagenturen wird nicht aus Steuern und Abgaben finanziert.
Das Konsultationspapier enthält Vorschläge, mit denen sichergestellt werden soll, dass die den Ratingagenturen (Credit Rating Agencies) in Rechnung gestellten Aufsichtsgebühren die Kosten für Registrierung, Zertifizierung und laufende Aufsicht widerspiegeln und gleichzeitig im Verhältnis zum Umsatz der Ratingagenturen stehen.
So geht es u.a. um eine einmalige Anmeldegebühr von 45.000 €, eine jährliche Aufsichtsgebühren von 20.000 € für registrierte Ratingagenturen mit einem Jahresumsatz zwischen 1 und 10 Millionen Euro und eine jährliche Anerkennungsgebühr von 20.000 € für alle Ratingagenturen, die Ratings für die Verwendung in der EU bestätigen; und jährliche Gebühren für alle zertifizierten Ratingagenturen. Mit den Vorschlägen der ESMA soll auch der Ansatz zur Erhebung von Aufsichtsgebühren für Ratingagenturen an den der anderen Aufsichtsmandate der ESMA angeglichen werden, damit der Gebührenerhebungsprozess künftig einfacher zu verwalten ist.
Ziel dieser Konsultation ist es, die Ansichten der Interessengruppen über die Angemessenheit der Vorschläge und ihre wahrscheinlichen Auswirkungen zu sammeln. Diese Ansichten sollen der ESMA helfen, einen technischen Rat für die Europäische Kommission zu Änderungen der delegierten Verordnung über Gebühren für Ratingagenturen vorzubereiten.
Die ESMA bittet die Ratingagenturen und ihre Wirtschaftsprüfer, Unternehmen, die eine Registrierung als Ratingagenturen in Betracht ziehen, und Unternehmen, die den Zertifizierungsstatus beantragen, um Feedback zu ihren Vorschlägen. Das Konsultationspapier kann auch für Fachverbände von Interesse sein, die Ratingagenturen und Nutzer von Ratings vertreten.
Die öffentliche Konsultation ist bis zum 15. März 2021 geöffnet. Die Antworten sollten über das auf der ESMA-Website verfügbare Formular eingereicht werden. Mit den Antworten auf das Konsultationspapier wird die Europäische Kommission bis zum 31. Juni 2021 über den technischen Rat der ESMA zur Überarbeitung der delegierten Verordnung informiert.
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