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EU-Verordnung über Ratingagenturen

Von Dr. Oliver Everling | 12.November 2008

Europäische Kommission hat einen Verordnungsvorschlag über Ratingagenturen als Teil eines Maßnahmenpakets vorgelegt, mit dem der Finanzkrise entgegengewirkt werden soll. Die neuen Vorschriften sollen erstklassige Ratings gewährleisten, die nicht durch die im Ratinggeschäft unvermeidlichen Interessenkonflikte beeinflusst werden.

Dazu das für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige Kommissionsmitglied Charlie McCreevy: „Ich möchte, dass Europa auf diesem Gebiet eine federführende Rolle spielt. Unser Vorschlag geht weit über die Vorschriften anderer Länder hinaus. Diese außerordentlich strengen Regeln sind unumgänglich, will man das Vertrauen des Marktes in die Tätigkeit der Ratingagenturen in der Europäischen Union wieder herstellen.“

Im Vorschlag werden Bedingungen für die Abgabe von Ratings festgeschrieben, die zur Wiederherstellung des Vertrauens der Märkte und zur Steigerung des Anlegerschutzes unabdingbar sind. Mit der Verordnung soll ein Registrierungsverfahren für Ratingagenturen eingeführt werden, das die europäischen Aufsichtsbehörden in die Lage versetzt, die Tätigkeit von Ratingagenturen zu kontrollieren, deren Ratings von Kreditinstituten, Wertpapierhäusern, Lebens-, Nichtlebens- und Rückversicherern, Organismen für gemeinsame Anlagen und Rentenfonds in der Gemeinschaft verwendet werden.

Die Ratingagenturen werden strenge Regeln befolgen müssen, die gewährleisten, dass i.) die Ratings nicht durch Interessenkonflikte beeinflusst werden, ii.) die Agenturen stets über die Qualität ihrer Ratingmethode und ihrer Ratings wachen, und iii.) die Tätigkeiten von Ratingagenturen transparent sind. Auch wird mit dem Vorschlag ein wirksames Aufsichtssystem für die Überwachung der Ratingagenturen durch die europäischen Regulierungsbehörden eingeführt.

Künftig dürfen Ratingagenturen dürfen keine Beratungsdienstleistungen mehr erbringen, keine Finanzinstrumente bewerten, wenn sie nicht über genügend fundierte Informationen als Grundlage für die Ratings verfügen, und müssen Modelle, Methoden und grundlegende Annahmen veröffentlichen, auf die sie ihre Ratings stützen. Darüber hinaus wird ein jährlicher Transparenzbericht erwartet und sie müssen eine interne Kontrollstelle für die Überwachung der Qualität ihrer Ratings schaffen.

Anerkannte Ratingagenturen müssen mindestens drei unabhängige Mitglieder in ihr Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan bestellen, deren Honorare vom Unternehmensergebnis der Ratingagentur unabhängig zu sein haben. Diese Mitglieder werden für die Dauer eines einzigen Mandats ernannt, das fünf Jahre nicht überschreiten darf. Sie können lediglich im Falle beruflichen Fehlverhaltens entlassen werden. Bei zumindest einem Mitglied muss es sich um einen Experten für Verbriefung und strukturierte Finanzinstrumente handeln.

Einige der vorgeschlagenen Bestimmungen stützen sich auf die Standards des Kodexes der International Organisation of Securities Commissions (IOSCO). Durch den Vorschlag werden diese Standards rechtsverbindlich. In den Fällen, in denen die IOSCO-Standards zur Wiederherstellung des Marktvertrauens und zur Gewährleistung des Anlegerschutzes nicht ausreichen, hat die Kommission strengere Regeln vorgeschlagen.

Im Oktober 2007 einigten sich die EU-Finanzminister auf Schlussfolgerungen zur Krise (den sogenannten „ECOFIN-Fahrplan“) und schlugen u.a. vor, die Rolle der Ratingagenturen zu bewerten und etwaige Mängel zu beheben. Am 20. Juni und 16. Oktober 2008 forderte der Europäische Rat einen Legislativvorschlag zur Stärkung der Vorschriften für Ratingagenturen und ihre Überwachung auf EU-Ebene, dem er im Hinblick auf die Wiederherstellung des Vertrauens und der reibungslosen Funktionsweise des Finanzsektors höchste Priorität einräumte.

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