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FDP: Wettbewerb und Kontrolle beim Rating
Von Dr. Oliver Everling | 18.Mai 2009
Ratingagenturen sind in der gegenwärtigen Finanzmarktkrise mehr als nur die Überbringer der schlechten Nachrichten: Kredite von Millionen von Kreditnehmern wurden von tausenden von Finanzdienstleistern zu Paketen geschnürt, die von wenigen Investmentbanken mit den Urteilen von nur drei Ratingagenturen versehen über hunderte von Banken an tausende von institutionellen Anlegern in Fonds und anderen Finanzprodukten vertrieben wurden, die schließlich in den Depots von Millionen von Anlegern landeten. Die Fehleinschätzungen der führenden US-amerikanischen Agenturen, die am Nadelöhr des Verbriefungsfadens sitzen, mussten sich in dieser Kette der Abhängigkeiten zu gewaltigen Fehlallokationen von Kapital multiplizieren. „Finanzinstitutionen müssen Anlageentscheidungen eigene Analysen zu Grunde legen. Sie dürfen die Verantwortung nicht auf Ratingagenturen abschieben. Ratingagenturen können“, das wurde auf dem des 60. Ordentlichen Bundesparteitag der FDP in Hannover (15. bis 17. Mai 2009) klargestellt, „nur eines von vielen Hilfsmitteln für die Beurteilung einer Anlage sein.“
Konsequenz der Finanzmarktkrise darf jedoch nicht das Austrocknen der Finanzmärkte durch staatliche Verbote, Bürokratie oder überbordende Kontrolle sein. Vielmehr müssen, so die Forderung der FDP, die Marktmechanismen gestärkt werden, die für eine bessere Selektion und Evaluation sorgen. Bisher wurde in Europa – insbesondere im Vergleich zu den USA oder Japan – die Rolle der Ratingagenturen vernachlässigt, so dass in Europa keine Ratingkultur entstand, die den allzu optimistischen Urteilen US-amerikanischer Ratingagenturen eine wirksame Kritik gegenübergestellt hätte.
Die FDP fordert, dass die Emittenten für alle Finanzinstrumente sicherstellen müssen, dass sich Anleger anhand von mindestens zwei unabhängigen Ratings beim Kauf und Verkauf über die Anlage informieren können. Ziel ist es, für den Anleger transparent zu machen, für wie wahrscheinlich es qualifizierte Analysten halten, dass ein Finanzinstrument die vom Emittenten geweckten Erwartungen erfüllt.
Ratings sind durch qualifizierte Analysten einer anerkannten Ratingagentur zu erteilen. Über die Anerkennung einer Ratingagentur entscheidet die Finanzdienstleistungsaufsicht. Zu den Kriterien der Anerkennung von Ratingagenturen gehören Glaubwürdigkeit, Unabhängigkeit, Offenlegung, Transparenz, Zugänglichkeit und der Nachweis ausreichender Ressourcen und qualifizierter Analysten. Um Interessenkollisionen zu vermeiden, ist – wie bei Wirtschaftsprüfern – das Beratungsgeschäft vom Ratinggeschäft eigentumsrechtlich zu trennen. Gleichzeitig muss eine Haftungsregelung für Ratingagenturen geschaffen werden.
Ratingagenturen kommt bei der Bewertung von Banken und Bankgeschäften eine enorme Bedeutung zu. Gegenüber Banken unterliegen Ratingagenturen so gut wie keiner staatlichen Aufsicht. Dies ist vor dem Hintergrund der sehr geringen Zahl und dem äußerst großen Einfluss der Ratingagenturen problematisch. Die Rolle der Ratingagenturen ist zu überdenken. Es ist erforderlich Ratingagenturen zu größerer Transparenz zu verpflichten und zu kontrollieren. Die Aufsicht über die Ratingagenturen könnte der Europäischen Zentralbank übertragen werden.
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