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Fortentwicklung des Pfandbriefrechts
Von Dr. Oliver Everling | 24.September 2008
Im Kabinett der Bundesregierung wurde am 24. September 2008 der Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechtes beschlossen. Das Gesetz soll spätestens im Mai 2009 in Kraft treten. Ziel der Gesetzesänderung ist es, den deutschen Pfandbrief weiter zu stärken und seine internationale Wettbewerbsfähigkeit zu untermauern. Dies soll unter anderem durch die Einführung eines neuen Produktes, des Flugzeugpfandbriefes, erreicht werden, erklärt das BMF (www.bundesfinanzministerium.de).
Pfandbriefe sind von einer Pfandbriefbank begebene Anleihen und gehen zurück auf Anleihemodelle des 18. Jahrhunderts. Pfandbriefe sind heutzutage zusätzlich durch Schiffs-, Staats- oder Hypothekenkredite mindestens in gleicher Höhe abgesichert. Im Falle der Insolvenz einer Bank steht somit eine hohe Deckungsmasse zur Verfügung. Das Pfandbriefgeschäft unterliegt der besonderen Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die besonderen Sicherungselemente, die sowohl öffentliche als auch private Pfandbriefe auszeichnen, verhelfen diesen zu Bestnoten von den maßgebenden Ratingagenturen. Noch immer stellt der deutsche Pfandbrief das größte Segment des europäischen und globalen Marktes gedeckter Schuldverschreibungen dar. Nicht zuletzt, weil er sich auch in der aktuellen Finanzmarktkrise als stabile Anlagemöglichkeit erwiesen hat.
Der Absatz von Pfandbriefpapieren hat sich besonders in den vergangenen Monaten erheblich erhöht. Auch international stößt der Pfandbrief auf großes Interesse und ist Vorbild für zahlreiche Produkte ausländischer Rechtsordnungen. Auch wenn diese Produkte in ihrer Qualität und Sicherheit nicht an den deutschen Pfandbrief heranreichen, ist der Wettbewerb insgesamt schärfer geworden. Die Rahmenbedingungen für den Pfandbrief weiter zu verbessern ohne seine Qualität zu beeinträchtigen, ist daher nur folgerichtig.
Mit dem Flugzeugpfandbrief soll nun neben Hypothekenpfandbriefen, Öffentlichen Pfandbriefen und Schiffspfandbriefen ein neues krisenfestes Produkt zugelassen werden, so der Plan der Bundesregierung. „Der innovative Flugzeugpfandbrief muss einen hohen Sicherheitsanspruch erfüllen und wird deshalb maßgeblich den Regelungen des Schiffspfandbriefes nachgebildet“, heißt es in einer Erklärung des BMF. Außerdem werden mit der Gesetzesnovelle neue Möglichkeiten der Pfandbriefemissionen für kleinere Institute geschaffen.
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