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Gesetz über Ratingagenturen geplant

Von Dr. Oliver Everling | 28.August 2008

Die Europäische Kommission hat zwei Konsultationspapiere zu den Kreditratingagenturen veröffentlicht und möchte bis zum 5. September die Meinung aller interessierten Kreise einholen. Das erste Dokument betrifft die Bedingungen für die Zulassung, die Tätigkeit und die Überwachung von Kreditratingagenturen. Im zweiten Dokument werden strategische Lösungen vorgeschlagen, um dem entgegen zu wirken, was als übermäßiges Vertrauen in die Stellungnahmen der Ratingagenturen in den EU-Rechtsvorschriften verankert ist.

Kommissionsmitglied McCreevy erklärte dazu: „Im letzten Jahr habe ich viele Beratergremien der Kommission konsultiert und die Entwicklungen in der Branche und in anderen Ländern aus nächster Nähe verfolgt. Daher bin ich – wie andere in Europa auch – zu der Überzeugung gelangt, dass dieser Bereich auf EU-Ebene reguliert werden muss. Die Ratingagenturen müssen strenge regulatorische Anforderungen einhalten, um sicherzustellen, dass die Ratings nicht durch die der Branche innewohnenden Interessenkonflikte beeinträchtigt werden. Die Krise hat gezeigt, dass die Selbstregulierung nicht funktioniert hat. Auch bin ich überzeugt davon, dass das übermäßige Vertrauen in die Ratings in den EU-Vorschriften Banken und andere Finanzinstitute davon abgehalten hat, eine eigene eingehende Prüfung der Bücher durchzuführen. Im Hinblick auf ihre Risikobewertungsprozesse sollten sie nicht durch die Rechtsvorschriften dazu ermutigt werden, sich lediglich auf Ratings zu verlassen. Ich werde der Kommission meine Vorschläge zwecks Annahme im Herbst unterbreiten und würde mich über Stellungnahmen seitens aller interessierten Kreise freuen.“

Es sei allgemein anerkannt, heißt es bei der EU-Kommission, dass die Ratingagenturen die Kreditrisiken der strukturierten Kreditprodukte unterschätzt und in ihren Ratings die Verschlechterung der Marktbedingungen nicht frühzeitig genug widergespiegelt haben. Somit komme ihnen für die derzeitige Kreditmarktkrise eine große Verantwortung zu. Die aktuelle Krise habe gezeigt, dass der vorhandene Rahmen für die Funktionsweise der Ratingagenturen in der EU (der sich im Wesentlichen auf den IOSCO-Verhaltenskodex für Kreditratingagenturen stützt) erheblich verschärft werden müsse. Der ECOFIN-Rat habe unlängst auf seiner Juli-Sitzung die Regulierungsabsicht in diesem Bereich sehr begrüßt. Die Maßnahmen der EU zielen auf die Gewährleistung höchstmöglicher Berufsstandards für Ratingtätigkeiten ab. Sie sollen jedoch nicht in die Ratingmethoden oder -beschlüsse eingreifen, heißt es ausdrücklich in der Erklärung der Kommissionsdienststelle, die nach wie vor in die alleinige Zuständigkeit und Verantwortung der Ratingagenturen fallen. Überdies tragen die geplanten Vorschläge den vorhandenen Standards und den Entwicklungen auf internationaler Ebene Rechnung. In den USA bestehen bereits seit Mitte der 70er Jahren Vorschriften für Ratingagenturen, die nun ebenfalls geändert werden sollen.

Im Konsultationspapier wird die Annahme einer Reihe von Vorschriften vorgeschlagen, mit denen grundlegende Anforderungen für die Ratingagenturen eingeführt werden, die diese im Hinblick auf ihre Zulassung und die Ausübung ihrer Ratingtätigkeit in der EU einhalten müssen. Mit dem Kommissionsvorschlag soll vor allem gewährleistet werden, dass Ratings verlässliche und korrekte Informationen für die Anleger liefern. So müssen die Ratingagenturen Interessenkonflikte angehen, über solide Ratingmethoden verfügen und die Transparenz ihrer Ratingtätigkeiten steigern.

Darüber hinaus werden im Konsultationsdokument zwei Möglichkeiten für eine effiziente EU-Kontrolle der Ratingagenturen vorgeschlagen: Die erste Option sieht eine verstärkte Koordinierungsrolle des „Committee of European Securities Regulators“/ CESR) sowie eine enge Zusammenarbeit zwischen den nationalen Regulierungsbehörden vor. Die zweite Option würde die Einrichtung einer Europäischen Agentur (entweder CESR oder eine neue Agentur) für die EU-weite Registrierung von Ratingagenturen und die Kontrolle ihrer Tätigkeiten durch die nationalen Regulierungsbehörden kombinieren.

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