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Große Depression als AAA-Maßstab

Von Dr. Oliver Everling | 19.Oktober 2009

Die „Große Depression“ ist künftig ein Maßstab für die Widerstandskraft, die ein Emittent für ein AAA Rating aufweisen muss. Nur wer auch unter den Bedingungen einer Großen Depression wirtschaftlich in der Lage ist, seinen zwingend fälligen Zahlungsverpflichtungen stets vollständig und rechtzeitig nachzukommen, kann nach der Kriteriologie der Ratingagentur Standard & Poor’s (S&P’s) die Bestnote erreichen. Dies machen S&P’s Analysten in einer Telefonkonferenz zum Thema „What Has Changed At S&P And How It May Impact Our Ratings“ deutlich (http://www.standardandpoors.com/).

Als Great Depression („Große Depression“) bezeichnet man die schwere Wirtschaftskrise in den USA, die am 24. Oktober 1929 mit dem „Schwarzen Donnerstag“, auf Grund der Zeitverschiebung zwischen Europa und der USA auch als „Schwarzer Freitag“ bekannt, begann und die 1930er Jahre dominierte sowie Teil bzw. Ursprung der Weltwirtschaftskrise war. Die wichtigsten Änderungen in der Kriteriologie von S&P’s ergaben sich erwartungsgemäß für CDOs, RMBS und ähnliche Instrumente, die im Mittelpunkt der Krise standen.

Alexandra Dimitrijevic, Criteria Officer, Corporate & Government Ratings von S&P’s aus Paris, skizziert die Veränderungen, die sich für die Beurteilung der Unterstützungsmechanismen ergeben haben, die die öffentlichen Unternehmen betreffen. So habe sich in der Krise gezeigt, dass auch solche Regierungen eingreifen würden, die sich bisher eher zurückhaltend gezeigt hätten.

Als „GREs“ bezeichnet S&P’s solche Wirtschaftseinheiten, die potentiell von außergewöhnlichen staatlichen Eingriffen in Krisensituationen betroffen sind. Dazu zählen auch manche private Unternehmen, selbst wenn keine staatliche Gesellschafterstellung besteht, wenn der staatliche Eingriff wahrscheinlich erscheint.

Insgesamt werden rund 550 Einheiten von S&P’s als GREs erfasst. S&P’s geht von der „binären“ Betrachtung der Zugehörigkeit zu den GREs ab und geht zu einem eher granularen Ansatz über. Auch die Notchingprinzipien werden abgelöst und durch eine viergliedrige Kriteriologie ersetzt.

Dimitrijevic unterstreicht, dass die „Default“-Definition von S&P’s nicht mit der der jeweiligen Regierung übereinstimmen muss. Vielmehr können Restrukturierungsmaßnahmen bereits als Ausfall gewertet werden, während die betreffende Regierung noch keinen Ausfall angibt.

Das Rating der Regierung in lokaler Währung, das Kreditprofil auf Basis der Einzelstellung des GREs, die Bedeutung der GREs für die Regierung und weitere Kriterien beeinflussen die Klassifizierung. Dimitrijevic gibt ein Beispiel, wie sich die Kriterien im Einzelfall auswirken können. Demnach lässt sich in einer mehrdimensionalen Betrachtung das Rating bestimmen, im Falle der Gegenüberstellung von zwei Kriterien anhand einer Tabelle, die die möglichen Ratings auf den Spalten und Zeilen zeigen.

Dimitrijevic macht klar, dass sich an der grundsätzlich qualitativen Analyse nichts ändern werde, wohl aber eine granularere Betrachtung angestrebt wird, um dem immer variantenreicheren und komplexeren Universum der zu beurteilenden Einheiten gerecht zu werden. Im Falle einer weitgehenden staatlichen Garantie für die Verbindlichkeiten der GREs würde diese Tatsache einmal durch die zu erwartenden günstigeren Kreditkonditionen berücksichtigt werden. Dimitrijevic stellt die veränderten Anreizstrukturen heraus, die sich im Falle einer staatlichen Garantie ergeben und im Rating zu berücksichtigen sind.

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