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Grover – garantiert nicht
Von Dr. Oliver Everling | 22.Januar 2023
„Über 2000 Geräte einfach mieten – mit flexiblen Laufzeiten und Absicherung im Schadensfall. Lieferung ca. 2-5 Tage. Keine Mindestlaufzeit. Flexible Laufzeiten. Schnelle Lieferung. Handeln. Für Geschäftskunden.“ Mit diesen Versprechen wirbt der in Berlin ansässige Technik-Vermieter, die Grover Deutschland GmbH („Grover“).
Das Mietverhältnis mit Grover widerspricht dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), denn nach § 535 (Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags) wäre der Vermieter (also Grover) durch den Mietvertrag „verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.“
Bei Grover verhält es sich anders als sonst bei Vermietungen: Erweist sich die Mietsache als defekt, trägt der Mieter das Risiko, denn der Mieter erhält lediglich ein Retourenlabel und wird aufgefordert, die Mietsache zurückzuschicken. Seine im voraus geleistete Miete geht für die Zeit verloren, in der er die Mietsache gar nicht nutzen kann. Dem Mieter, der keine Gutschrift oder Rückerstattung erhält und nun ohne Mietsache dasteht, wird stattdessen angeboten, einen neuen (gegebenenfalls teureren) Mietvertrag über dieselbe oder, falls gerade nicht verfügbar, eine andere Mietsache abzuschließen. Außerdem fallen erneut Versandkosten an.
Konkreter Vorfall: Bei einem neu gemieteten Gerät macht ein Materialfehler das Gerät unbrauchbar. Der Kunde meldet den herstellungsbedingten Gerätefehler. Eine Erstattung der bereits gezahlten Miete gibt es nicht. Grover hat die Miete bereits vereinnahmt. Der zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignete Zustand der Mietsache wird von Grover nicht während der vereinbarten Mietzeit gewährleistet.
Auf Nachfrage stellt Grover dem Mieter gegenüber klar: „Leider erstatten wir keine laufende Monate. Das heißt, bei dir wurde am 25.12.2022 die Miete eingezogen, du hast das Gerät am 05.01.2023 zurückgeschickt. Die Miete für Januar habe ich dann direkt storniert. Hier wird keine Miete mehr eingezogen. Aber für die Tage bis zum 05.01.2023 zählt leider die Miete vom 25.12.2022. Ich weiß, das ist keine erfreuliche Antwort.“
Bei der zitierten Miete im Beispiel handelt es sich um die volle Monatsmiete bis 24.01.2023. Die Miete wurde im Dezember schon gezahlt, die Mietsache ist aber seit Wochen weg und nur zu erheblich höheren Kosten wieder zu mieten.
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