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Hoffnungen auf das EuGH-Urteil
Von Dr. Oliver Everling | 8.Januar 2015
„Die europäischen Inflationszahlen dümpeln weiterhin an der bedrohlichen Schwelle zur Deflation. Dafür werden meist die sinkenden Energiepreise verantwortlich gemacht, obwohl auch bei Industriewaren seit Monaten eine preisliche Abwärtsspirale zu beobachtet ist. Die EZB scheint dies erkannt zu haben“, glauben Analysten der MainFirst Asset Management, denn die deutete seit September letzten Jahres ein Ankaufprogramm von Staatsanleihen an. Mehr als deutlich drückte sich jüngst Notenbankpräsident Mario Draghi im Interview hierzu aus: „Wir sind in technischen Vorbereitungen, um den Umfang, das Tempo und die Zusammensetzung unserer Maßnahmen Anfang 2015 zu verändern.“
„Irgendwie kommt uns das bekannt vor“, so der Kommentar zum anstehenden EuGH-Urteil von Patrick Vogel, Portfoliomanager des MainFirst Absolute Return Multi Asset Fund: „Bereits im Sommer 2012 versicherte Draghi, die EZB werde im Notfall unbegrenzt Anleihen von Krisenländern kaufen und brachte damit erstmals ein Staatsanleihen-Ankaufprogramm ins Spiel. Zwar hat die EZB in der Praxis noch keine einzige Staatsanleihe im Rahmen dieses Programms erworben, wurde jedoch als Teil der Troika und ESM-Partner äußerst aktiv in Spanien, Italien, Zypern und Griechenland. Mit Ruhm bekleckert hat die EZB sich dabei nicht – zu verbissen erschien ihre Haltung zu Sparmaßnahmen und Vernachlässigung der Wachstumsimpulse. Es wäre also mehr als willkommen, wenn die EZB nun ihren Stil hin zu mehr Wachstum ändern würde.“
Die Bedingungen seien heute andere, argumentiert Vogel. Im Zusammenhang mit den Rettungspaketen kam es zum ersten Mal im Februar 2014 zur entscheidenden Frage: Darf die EZB überhaupt Staatsanleihen kaufen? „Damals verwies das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung dazu an den Europäischen Gerichtshof. Der Vorwurf der Karlsruher Richter war eindeutig: Die EZB habe mit besagter Ankündigung ihr Mandat, die Preisstabilität im Euro-Raum zu sichern, mehr als überschritten.“
Die Fondsmanager von MainFirst Asset Management hoffen, dass am 14. Januar schafft der EuGH Klarheit in der Sache schafft. „Die maßgeblichen Argumente erscheinen heute jedoch in einem anderen Licht, u.a. weil nur noch Griechenland und Zypern internationale Hilfe in Anspruch nehmen. Und während zuvor der unlimitierte Staatsanleihenkauf die Gemüter erhitzte, steht jetzt die Aussage Draghis, die Zentralbankbilanz könnte auf das 2012er Niveau zurückkehren, im Vordergrund. Dieser Hinweis auf eine Limitierung des Programms könnte die Richter in Karlsruhe und ihre Kollegen in Luxemburg im Hinblick auf künftige Maßnahmen beruhigen. Deswegen gehen wir davon aus, dass der EZB Recht zugesprochen wird – und sie somit einen Freibrief für ihre lockere Geldpolitik erhält.“
Die EuGH-Entscheidung ist nach Beobachtung von MainFirst maßgebend für die kommende EZB-Sitzung am 22. Januar. Darüber hinaus werden auch die negativen Inflationszahlen der Eurozone sowie die geringe Nachfrage nach neuer Liquidität (TLTROs) seitens der Banken das neue Maßnahmenpaket der Notenbanker massiv bestimmen. „Vieles spricht demnach dafür,“ so Vogel, „dass die EZB das Ankaufprogramm nicht nur auf Pfandbriefe und besicherte Kredite begrenzen wird und das Gelddrucken somit munter weiter geht.“
Die Märkte würden angesichts fallender Ölpreise und sinkender Inflationserwartungen inständig auf Staatsanleihenkäufe der EZB hoffen. Bundesanleihen und Euro haben sich entsprechend entwickelt. „Wie es der Zufall will, wird am Wochenende nach der nächsten EZB-Sitzung ein neues griechisches Parlament gewählt. Ob Griechenland Teil dieses Ankaufprogramms sein wird, ist also mehr als fraglich.“
Wie auch der Kommentar von MainFirst zeigt, ist eine Diskussion der Grundfragen dieser EZB-Politik nicht in Sicht. Die geradezu manische Fixierung auf Inflationsziele wird in Wissenschaft und Praxis im wesentlichen durch zwei Hypothesen begründet: Erstens die mangelnde Flexibilität der Preise nach unten, so dass Inflation die volkswirtschaftlich zu effizienten Allokation von Ressourcen dringend benötigten Anpassungsspielräume schafft. Zweitens sorgt Inflation zur Enteignung der Sparer, so dass das Schuldenproblem der Staatshaushalte wenn nicht gelöst, so doch gemildert werden kann.
Beide Argumente haben einen fahlen Beigeschmack, denn beim ersten Argument geht es vor allem um die Lohn- und Gehaltstarifabschlüsse, deren Last auf die Volkswirtschaft durch Inflation gemildert werden soll. Dann erscheint es aber nicht konsistent, wenn auf der einen Seite Politiker bei Demonstrationen für höhere Löhne und Gehälter mit den Arbeitern und Angestellten maschieren, auf der anderen Seite dieselben Politiker für Inflationsziele eintreten, die gerade diese Einkommenssteigerungen wieder aufheben sollen.
Von der Enteignung der Sparer sind zum Beispiel auch Rentner betroffen, die auf Zinseinkommen angewiesen sind und/oder deren Pensionen aus Pensionsfonds und Rückstellungen erwirtschaftet werden müssen. Auch hier ist es nicht plausibel, dass führende Politiker einerseits von der Sicherung der Renten sprechen, andererseits aber Niedrigzinsen und Geldentwertung forcieren wollen.
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